Briefwechsel

Savits, Jocza und Wedekind, Frank

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München, 27. Dezember 1911 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Münchner Zensurbeirat, (Gremium), Savits, Jocza

An jedes einzelne Mitglied des Münchner ZensurbeiratesDer Münchner Polizeipräsident Julius von der Heydte hatte Anfang 1908 ein aus Münchner Honoratioren zusammengesetztes Gremium (Schriftsteller, Theaterleute, Universitätsprofessoren, Oberstudienräte) berufen, um seine „zensurpolitischen Entscheidungen durch den Rat der Gutachter zu legitimieren.“ [Vinçon 2014, S. 213] Nach der ersten Besprechung am 20.3.1908 war der Münchner Zensurbeirat konstituiert, dessen Vorsitzender der Münchner Polizeipräsident war und der bis zur Aufhebung der Theaterzensur am 21.11.1918 in teils wechselnder, teils konstanter Zusammensetzung bestehen blieb [vgl. Meyer 1982, S. 86]. Der Münchner Zensurbeirat sprach sich wiederholt mehrheitlich gegen die Aufführung von Wedekinds Dramen aus [vgl. KSA 5/III, S. 776f.]; „Objekt und Opfer der Zensurverbote war regelmäßig Frank Wedekind.“ [Meyer 1982, S. 68] Wedekind hat seinen auch jeweils privat versandten offenen Brief „Sieben Fragen“ nur an 12 Mitglieder des Zensurbeirats adressiert (sie sind alle namentlich genannt); er „führte [...] nur die Hälfte der Mitglieder auf [...] prominente Namen [...] fehlten, von denen er wußte, daß sie dem Beirat angehörten“; es „muß in der von Wedekind getroffenen Auswahl eine Absicht gelegen haben, die [...] nicht mehr erkennbar ist.“ [Meyer 1982, S. 259], an die Herren:
Hofschauspieler Basilvgl. Wedekind an Fritz Basil, 27.12.1911., Geheimer Hofrat Crusiusvgl. Wedekind an Otto Crusius, 27.12.1911., Medizinalrat Dr. Grubervgl. Wedekind an Max von Gruber, 27.12.1911., Schulrat Dr. Kerschensteinervgl. Wedekind an Georg Kerschensteiner, 27.12.1911., Hofrat Professor Dr. Kraepelinvgl. Wedekind an Emil Kraepelin, 27.12.1911., Professor Graf Du Moulin-Eckartvgl. Wedekind an Richard Du Moulin-Eckart, 27.12.1911., Professor Dr. Munckervgl. Wedekind an Franz Muncker, 27.12.1911., Intendant Ritter v. Possartvgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911., Oberregisseur SavitsJocza Savits, ehedem Oberregisseur am Münchner Hoftheater [vgl. Neuer Theater-Almanach 1906, S. 481], nun in München (Königinstraße 4) Königlicher Schauspiel-Oberregisseur a.D. und Herzoglich Anhaltischer Honorarprofessor [vgl. Adreßbuch für München und Umgebung 1912, Teil I, S. 538], war Mitglied des Münchner Zensurbeirats [vgl. Meyer 1982, S. 90]., Professor Stadlervgl. Wedekind an Anton von Stadler, 27.12.1911., Professor Dr. Sulger-Gebingvgl. Wedekind an Emil Sulger-Gebing, 27.12.1911., Professor Dr. Vollvgl. Wedekind an Karl Voll, 27.12.1911.,
beehre ich mich, öffentlich folgende Fragen zu richten:

1. Frage: Kennen Sie meinen EinakterWedekinds Stück „Die Zensur. Theodizee in einem Akt“ (1908), in dem sich in der 2. Szene der Literat Walter Buridan (Verfasser eines Trauerspiels „Pandora“) und der Sekretär des Beichtvaters Dr. Cajetan Prantl über Theaterzensur unterhalten und über die „sittlichen Empfindungen“ [KSA 6, S. 219] des Theaterpublikums unterschiedlicher Ansicht sind.Die Zensur“ und wissen Sie, was ich darin über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel gesagt habe?

Was haben Sie über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel geschrieben oder veröffentlicht, woraus ich meine Ansichten über diesen Gegenstand korrigieren könnte?

2. Frage: Wie vereinbaren Sie es mit dem Charakter des anständigen Menschen, einen Kollegen oder gar Konkurrenten eventuell zu schädigen durch ein Gutachten, das niemals zur Kenntnis der Oeffentlichkeit gelangt, das vor Ihrem Kollegen oder Konkurrenten aufs strengsteim einzigen überlieferten Originalbrief, den Wedekind an Mitglieder des Münchner Zensurbeirats sandte, handschriftlich ergänzt [vgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911]. geheim gehalten wird, gegen das sich zu verteidigen Ihr Kollege oder Konkurrent nicht die allergeringste Möglichkeit hat?

3. Frage: Billigen Sie das Inquisitionsprinzipdas „dem Inquisitionsprozeß [...] zugrunde liegende Prinzip, daß Beweise und Beweismittel vom Gericht und nicht, wie beim Verhandlungsprinzip [...], von den Parteien aufgesucht und beschafft werden.“ [Meyers Großes Konversations-Lexikon. Bd. 9, Leipzig 1907, S. 856] Es beruht auf dem Ausschluss der Öffentlichkeit, auf strenger Geheimhaltung dem Betroffenen gegenüber, dem damit Verteidigungsmöglichkeiten genommen sind; verfolgende und urteilende Instanz sind identisch. Wedekind hat in den „Sieben Fragen“ die „als Gegendiskurs zur Aufklärung geläufige Inquisitionsmetapher“ [Martin 2018a, S. 26] rhetorisch aufgenommen, um gegen Zensur als Phänomen struktureller Gewalt anzugehen, verkörpert im Münchner Zensurbeirat, den er auch in seinen „satirischen Gedichten“ [KSA 5/III, S. 777] „Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 587f.], im Druck „Münchner Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 682f.], und „Herr von der Heydte“ [vgl. KSA 1/I, S. 592-594] verspottete. „Der besondere Witz“ der im offenen Brief formulierten sieben Fragen „liegt darin, dass es scharf formulierte Fragen sind und Wedekind somit das der Inquisition eigene Verfahren der ‚peinlichen Befragung‘ für seine Zwecke anwandte. Er betrieb zudem mit diesen Fragen das Gegenteil von Geheimhaltung, einem für das Inquisitionsprinzip konstitutiven Element, indem er mit ihnen in die Öffentlichkeit und in die Offensive ging.“ [Martin 2018a, S. 33f.], das von der Münchner Polizeibehörde in Zensurangelegenheiten insofern Anwendung findet, als die Beweise nicht von dem zu Beurteilenden, sondern vom Richter aufgesucht und beschafft werden, als die Gründe, die die Entscheidung bestimmen, vor dem Beurteilten aufs strengste verheimlicht werden, als dem Beurteilten jede Möglichkeit, sich zu erklären oder zu verteidigen, benommen ist?

4. Frage: Welcher wesentliche Unterschied besteht zwischen dem Geheimverfahren eines Inquisitionsgerichtesein Gericht im Zusammenhang der Inquisition im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit, das insbesondere Häresie verfolgte und das Inquisitionsprinzip (siehe oben) anwandte. und demjenigen des Münchner Zensurbeirates?

5 Frage: Welche Gründe haben Sie dafür anzuführen, daß ich, Frank Wedekind, dem Münchner Zensurbeirat nicht angehöre, sondern für diese Institution nur als Begutachteter, nur als Be- und Verurteilter in Betracht komme?

6. Frage: Da das Verhältnis vom Gutachter zum Begutachteten, zwischen Ihnen und mir kein gegenseitiges, sondern ein durchaus einseitiges ist, wollen Sie mir die Frage verzeihen, durch welches besondere Verdienst Ihrerseits und durch welches besondere Verschulden meinerseits Sie diese für mich sehr nachteilige Einseitigkeit für begründet und gerechtfertigt halten?

7. Frage: Da ich in Ihren persönlichen Mut keinen Zweifel setze, frage ich Sie, ob Sie mir die Ehre erweisen wollen, mir gegenüber für die Urteile einzutreten, die Sie zu Handen der Münchner Polizeibehörde über meine Theaterstücke gefällt haben.

Wenn ja, wie lauteten Ihre Urteile?

Diese sieben Fragen wurden durch die beschimpfende menschenunwürdige Behandlungsweise veranlaßt, die ich mir seit drei Jahrenseit 1908, als im Frühjahr der Münchner Zensurbeirat gegründet wurde (siehe oben). von der Münchner Zensurbehörde bieten lassen muß und die sich nach der Aussage des Münchner PolizeipräsidentenJulius von der Heydte, der Münchner Polizeipräsident, hatte Anfang 1908 den Münchner Zensurbeirat initiiert (siehe oben). Wedekind hatte ihn am 2.6.1911 in München aufgesucht: „Audienz [...] beim Polizeipräsidenten“ [Tb]. auf die Urteile gründet, die der Zensurbeirat über meine literarischen Arbeiten gefällt hat.

Einzelstellenkommentare

München, 30. Dezember 1911 (Samstag)
von Savits, Jocza
an Wedekind, Frank

[Hinweis und Zitat in Meyer 1982, S. 259f.:]


Josca Savits hatte den „Münchner Neuesten Nachrichten“ am 30.12.1911 seine Antwortauf Wedekinds „Sieben Fragen“ [KSA 5/II, S. 426f.] in seinem offenen Brief [vgl. Wedekind an Jocza Savits, 27.12.1911], der zuerst in den „Münchner Neuesten Nachrichten“ veröffentlicht wurde [vgl. Münchner Neueste Nachrichten, Jg. 64, Nr. 608, 30.12.1911, Vorabendblatt, S. 3]. „Savits Antwort wurde nicht veröffentlicht und Wedekind hat anscheinend davon keine Kenntnis erhalten.“ [Meyer 1982, S. 260] zukommen lassen:

„1. Frage: Erster Teil: Nein.

Zweiter Teil: Nichts.

2. Frage: Das habe ich nie getan.

3. und 4. Frage: Das weiß ich nicht. Der nähere Verkehr der Zensurbehörde mit den Herren Autoren und den Herren Theaterdirektoren ist mir nicht bekannt.

5. und 6. Frage: Die kgl. Polizeidirektion hat an mich die Einladung gerichtet, dem Zensurbeirat beizutreten. Ich hielt es für meinen Beschluß dieser Einladung zu folgen. Dabei hat nun aber die kgl. Polizeidirektion nicht mitgeteilt, ob sie ein besonderes Verdienst meinerseits zu dieser Einladung veranlaßte, oder ob ein besonderes Verschulden Ihrerseits sie davon abhält auch Sie zum Beitritt einzuladen. Darum kann ich diese Frage nicht beantworten.

7. Frage: Jederzeit. Ich hätte nichts dagegen einzuwenden, daß meine Noten den Herren Autoren und der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

Zum Schluß: Meine Meinung ist diese: Presse und Theater sollen so wenig wie möglich zensuriert werden.

Hochachtungsvoll Ergebenst Josca Savits.“

Einzelstellenkommentare