6 Dezember 1916
1836. V. 14.16
Berlin
Königreich Preußen.
1836 V. 14.16.
No 1270
StaatsangehörigkeitsausweisWedekind wird darin „aufgrund seines Geburtsortes“ die preußische Staatsangehörigkeit „bescheinigt.“ [Kieser 1990, S. 358] Wedekind hatte während des Krieges Probleme wegen seiner Staatsangehörigkeit. Seine Bemühungen, einen amerikanischen Pass zu erhalten, waren gescheitert [vgl. Amerikanisches Generalkonsulat München, Frederick Schussel an Wedekind, 23.8.1915]. Er hatte am 24.11.1916 den Münchner Rechtsanwalt Wilhelm Rosenthal aufgesucht – „Bei Rosenthal wegen Staatsangehörigkeit“ [Tb] – und dürfte mit ihm den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt haben, dessen Empfang er am 11.12.1916 notierte: „Staatsangehörigkeitsnachweis erhalten.“ [Tb] Wedekind erhielt am selben Tag ein weiteres identitätsbürokratisches Dokument [vgl. Polizeidirektion München an Wedekind, 11.12.1916], das er vor Ort wohl persönlich in Empfang genommen hat..
(Zur Benutzung im Inland.)
Der Schriftsteller
Frank Wedekind
geboren am 24. Juli 1864 in Hannover
besitzt die Staatsangehörigkeit im Königreich
Preußen.
Berlin, den 5. Dezember
1916.
Der Königlich Preußische
Polizeipräsident.
In Vertretung:
v. PlockiArthur von Plocki [vgl. Berliner Adreßbuch 1917, Teil I, S. 2219], Polizeirat im Polizeipräsidium von Berlin (dem Ministerium des Innern unterstellt), „Abteilung V. (Fremdenwesen)“ [Berliner Adreßbuch 1917, Teil II, S. 59].