Briefwechsel

Polizeipräsidium Berlin [(Behörde)] und Wedekind, Frank

2 Dokumente

Berlin, 3. Januar 1906 (Mittwoch)
von Polizeipräsidium Berlin, (Behörde) und Possart, Hermann
an Wedekind, Frank

Der Polizei-PräsidentDer Berliner Polizei-Präsident war Georg von Borries.. Berlin C. 25, Alexanderstr. 3/6, den 3ten Januar 1906.
Abteilung I.Th.Die Abteilung I (Allgemeine und landespolizeiliche Verwaltung) des Berliner Polizei-Präsidiums am Alexanderplatz besaß eine „Unterabteilung für Theaterangelegenheiten“ [Berliner Adressbuch 1906, Band 2, Teil II, S. 46] mit den Regierungsräten Curt von Glasenapp (Leiter), Maximilian Conrad und Dr. Hermann Possart als Mitarbeitern.
Tageb.-No.  I.Th. 1. 3601. 05.
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Es wird ersucht, in der Antwort das vorstehende Tagebuch-Zeichen anzugeben.


Nachdem Sie durch Ihre VorträgeWedekinds letzter Auftritt in Berlin jenseits der Theaterbühne war anlässlich eines Leseabends mit Richard Dehmel am 3.12.1905 im Beethovensaal; dem ging am gleichen Ort am 22.10.1905 ein Leseabend mit Detlev von Liliencron voraus. Vermutlich haben diese Auftritte das Schreiben der Zensurbehörde veranlasst. bei dem Publikum wiederholt groben Anstoss in sittlicher Beziehung erregt haben, sehe ich mich genötigt, Sie ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass Sie vor dem jedesmaligen Auftreten in einer Matinee, Soiree oder sonstigen öffentlichen Veranstaltung dafür Sorge zu tragen haben, dass Ihre Gesangs- und deklamatorischen Vorträge der Zensur vorgelegt werden und dass Sie nur befugt sind, die von dieser genehmigten Vorträge zu halten. Bei etwaigen weiteren Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift haben Sie, abgesehen von der Bestrafung, zu gewärtigen, dass Ihr Auftreten für den betreffenden Tag inhibiertverhindert. und eventuell dauernd verboten wird. 

HPossartunsichere Lesung.


An
den Schriftsteller und Schauspieler
Herrn Frank Wedekind
hier.


L.l.

Einzelstellenkommentare

Berlin, 5. Dezember 1916 (Dienstag)
von Polizeipräsidium Berlin, (Behörde) und Plocki, Arthur von
an Wedekind, Frank

6 Dezember 1916

1836. V. 14.16
Berlin


Königreich Preußen.


1836 V. 14.16.
No 1270


StaatsangehörigkeitsausweisWedekind wird darin „aufgrund seines Geburtsortes“ die preußische Staatsangehörigkeit „bescheinigt.“ [Kieser 1990, S. 358] Wedekind hatte während des Krieges Probleme wegen seiner Staatsangehörigkeit. Seine Bemühungen, einen amerikanischen Pass zu erhalten, waren gescheitert [vgl. Amerikanisches Generalkonsulat München, Frederick Schussel an Wedekind, 23.8.1915]. Er hatte am 24.11.1916 den Münchner Rechtsanwalt Wilhelm Rosenthal aufgesucht – „Bei Rosenthal wegen Staatsangehörigkeit“ [Tb] – und dürfte mit ihm den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt haben, dessen Empfang er am 11.12.1916 notierte: „Staatsangehörigkeitsnachweis erhalten.“ [Tb] Wedekind erhielt am selben Tag ein weiteres identitätsbürokratisches Dokument [vgl. Polizeidirektion München an Wedekind, 11.12.1916], das er vor Ort wohl persönlich in Empfang genommen hat..

(Zur Benutzung im Inland.)


Der Schriftsteller Frank Wedekind
geboren am 24. Juli 1864 in Hannover
besitzt die Staatsangehörigkeit im Königreich Preußen.

Berlin, den 5. Dezember 1916.

Der Königlich Preußische Polizeipräsident.


In Vertretung:

v. PlockiArthur von Plocki [vgl. Berliner Adreßbuch 1917, Teil I, S. 2219], Polizeirat im Polizeipräsidium von Berlin (dem Ministerium des Innern unterstellt), „Abteilung V. (Fremdenwesen)“ [Berliner Adreßbuch 1917, Teil II, S. 59].

Einzelstellenkommentare