Briefwechsel

Muncker, Franz und Wedekind, Frank

3 Dokumente

München, 25. März 1911 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Muncker, Franz

München, 25.III.1911.


Sehr geehrter Herr Professor!

Empfangen Sie meinen aufrichtigen herzlichsten Dank für Ihre freundlichen, ausführlichen Wortevgl. Franz Muncker an Wedekind, 25.3.1911. Wedekind hat den Brief als „Gutachten des Herrn Professor Franz Muncker“ im Beitrag „Aus dem Münchner Zensurbeirat“ in Erich Mühsams Zeitschrift „Kain“ veröffentlicht [vgl. Kain, Jg. 1, Nr. 6, September 1911, S. 93f.].. Ihren liebenswürdigen Rath, die Herren Dr. Halbe, Prof. Dr. Sulger-Gebing und Prof. Dr. v. Du Moulin um ein GutachtenOb Wedekind alle drei genannten Mitglieder des Münchner Zensurbeirats um ein Gutachten gebeten hat, ist unklar; von Max Halbe ist kein Gutachten nachzuweisen (und Wedekind hat ihn vermutlich auch nicht gefragt), wohl aber von Emil Sulger-Gebing [vgl. Emil Sulger-Gebing an Wedekind, 3.4.1911], das Wedekind als „Gutachten des Herrn Professor Sulger-Gebing“ im Beitrag „Aus dem Münchner Zensurbeirat“ in Erich Mühsams Zeitschrift „Kain“ veröffentlichte [vgl. Kain, Jg. 1, Nr. 6, September 1911, S. 94f.], während Richard Du Moulin-Eckart kein Gutachten erstellte, obwohl Wedekind sich darum bemühte, wie sein Tagebuch vom 26.3.1911 („Ausflug nach Höllriegelkreut. Begegne Graf du Moulin und Kindern“), 3.4.1911 („Suche vergeblich den Grafen Du Moulin zu treffen“) und 4.4.1911 („Besuch beim Graf Du Moulin im Politechnikum“) zu erkennen gibt. zu ersuchen, werde ich befolgen, obschon ich ziemlich sicher bin, daß Ihre Aeußerungen genügen würden, um die kgl. Polizeidirektion gegenüber meinem Einakter umzustimmenWedekind hat ein solches Schreiben über das Zensurverbot von „Totentanz“ entworfen, in dem er aus den Gutachten von Franz Muncker und Emil Sulger-Gebing zitiert [vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 25.6.1911], aber wohl nicht abgeschickt; in den Akten der Münchner Zensurbehörde ist es nicht dokumentiert [vgl. KSA 5/III, S. 810].. Leider muß ich Ihnen, geehrter Herr Professor, in Ihren kritischen Aussetzungen vollkommen Recht geben. Das vorliegende Problem künstlerisch zu verkörpern, zu gestalten, ist mir nicht gelungen. Das Stück ist in der Kasuistikhier: spitzfindige Argumentation. stecken geblieben.

Darf ich Sie bitten, geehrter Herr Professor, den Ausdruck meiner größten Hochschätzung entgegenzunehmen. Ihr ergebener
Frank Wedekind.

Einzelstellenkommentare

München, 25. März 1911 (Samstag)
von Muncker, Franz
an Wedekind, Frank

PROFESSOR DR. FRANZ MUNCKER
LIEBIGSTRASSE 39, 2. EINGANG


MÜNCHEN, 25. März 1911.


Sehr geehrter Herr Wedekind!

Als ich gestern Abend die ersten zwei Seiten Ihres Dramas „Tod und Teufel“ gelesen hatte, war ich mir klar, daß ich das Stück schon kannte; nur wegen des nicht scharf bezeichnenden Titels hatte ich mich nicht sogleich daran erinnert, als Sie mir das Stück brachtenWedekind hat Prof. Dr. phil. Franz Muncker (Liebigstraße 39) [vgl. Adreßbuch für München 1911, Teil I, S. 413], Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften und seit 1896 Professor für Literaturgeschichte an der Universität München, am 24.3.1911 aufgesucht, wie er an diesem Tag notierte: „Besuch bei Professor Munker.“ [Tb] Er hat ihm nicht nur sein Stück „Die Zensur“, sondern auch sein Stück „Tod und Teufel (Totentanz)“ sowie handschriftliche Erörterungen dazu mitgebracht, wie aus dem vorliegenden Brief hervorgeht.. Ich las das Stück aber dennoch gestern noch einmal langsam zu Ende und las dann auch die mir vorher noch unbekannte „Zensur“.

Nun erinnere ich mich auch genau, daß ich selbst unter denen war, die etwa vor einem JahrDie Polizeidirektion München hat Franz Muncker am 20.4.1910 angeschrieben (außerdem: Wilhelm Weigand, Richard Du Moulin-Eckart, Georg Kerschensteiner, Friedrich Müller und Fritz Basil) und um ein Gutachten gebeten, ob die öffentliche Aufführung von „Totentanz“ angezeigt sei [vgl. KSA 6, S. 683f.]. Gestützt auf die Gutachten des Münchner Zensurbeirates, dem Franz Muncker und die anderen angeschriebenen Personen angehörten, wurde der bereits im Vorjahr nicht zur Aufführung freigegebene Einakter am 24.5.1910 von der Zensurbehörde „erneut nicht zur Aufführung am Münchner Schauspielhaus freigegeben und dieses Verbot am 14.1.1911 erneuert.“ [KSA 6, S. 668] „Tod und Teufel“ von der Polizeidirektion zur Begutachtung erhielten. Was ich damals geschriebenFranz Muncker hat der Polizeidirektion München auf ihre Anfrage (siehe oben) zu „Totentanz“ am 5.5.1910 geantwortet: „Mir scheint gerade der künstlerische Wert des Stückes von Wedekind sehr gering zu sein. Was Wedekind sagen will, ist ernst, ja bedeutsam; man kann seine Ansicht wissenschaftlich diskutieren, auch wenn man sie für verfehlt hält. Aber künstlerisch und besonders dramatisch hat er diese Gedanken nur sehr ungenügend herausgebracht. Mir scheint manches in dem Stück langweilig, vieles aber so unklar ausgedrückt, daß man geraume Zeit braucht, bis man versteht, was er wirklich meint. In mehreren Einzelheiten bin ich nach wiederholter Lektüre noch nicht sicher, ob ich Wedekinds Worte genau in seinem Sinne deute. So glaube ich auch nicht, daß das Theaterpublikum den rechten Sinn sogleich erfassen wird, und in so fern bin ich [...] einverstanden, daß eine öffentliche Aufführung dieses Stückes deplaciert ist. Ob das aber zu einem polizeilichen Verbot der Aufführung genügt, weiß ich nicht; etwas eigentlich Unsittliches kann ich in dem Stück nicht entdecken, nur Ungesundes und Verdrehtes, künstlerisch Abstoßendes.“[KSA 6, S. 685] habe, weiß ich im einzelnen nicht mehr. Ich glaube aber, daß ich mich für Zulassung der Aufführung ausgesprochen habe. Bestimmt weiß ich auch das nicht mehr, und diese Ungewißheit dürfen Sie mir nicht verübeln; denn ich habe gerade im vorigen Jahre mehrere Stücke zu ähnlichem Zweck von der | Polizei erhalten, und da verwischt und verwirrt sich die Erinnerung leicht. Ferner kann man ja wohl zweifeln, ob Erörterungen über das von Ihnen behandelte Thema, mögen sie noch so theoretisch bleiben (oder vielleicht eben, weil sie theoretisch bleiben), auf die Bühne gehören, ob sie nicht viel eher zu einem Lesedrama passen. Auch scheint mir Ihre ernste Absicht nicht überall deutlich, so daß kein Mißverständnis möglich ist, herauszukommen, und die Erörterungen, die Sie jetzt beilegten, die zur Klärung freilich viel beitragen, die fehlten eben damals noch. Aber da dies alles keine Bedenken gegen die Sittlichkeit des Stücks sind und wir in der Zensurkommission nur sittliche und nicht ästhetische Bedenken zu würdigen haben, so glaube ich, ich werde mich vor einem Jahr so wenig gegen für ein Verbot Ihres Dramas ausgesprochen haben, wie ich es heute täte. Dann aber | ergibt sich die notwendige Folge, daß ich entweder von andern Mitgliedern der KommissionMitglieder des seit 1908 bestehenden Münchner Zensurbeirats, zu dem Franz Muncker gehörte. überstimmt worden bin oder daß die Polizeidirektion ihr ‒ von Anfang an betontes ‒ Recht gewahrt hat, auf eigne Verantwortung auch einmal gegen die Mehrheit der Zensurkommission zu entscheiden. Jedenfalls aber kennt die Polizeidirektion bereits meine Ansicht über Ihr Stück; ich bin also nicht in der Lage, diese Ansicht noch einmal zur Information der Behörde auszusprechen. Doch könnten vielleicht Sie die erklärenden Bemerkungen über Ihr Stück der Polizei noch vorlegenWedekind hat ein solches Schreiben über das Zensurverbot von „Totentanz“ zwar entworfen [vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 25.6.1911], aber wohl nicht abgeschickt.; freilich bezweifle ich, daß das zu einer Änderung ihres Beschlusses führen wird. Oder wollen Sie Dr. Halbe u. etwa Prof. Dr. Sulger-Gebing, Prof. Dr. v. Du Moulin, die vermutlich noch nicht von der Polizei gefragt worden sind, zu einem Gutachten veranlassen? Leider kann ich, wie Sie mir gewiß zugestehn werden, | in diesem Falle, so wie die Dinge einmal liegen, nicht Ihnen zu Diensten sein.

Ich lege die beiden gedruckten ExemplareBeilage waren neben handschriftlichen Erörterungen Wedekinds die von Bruno Cassirer in Berlin verlegten Buchausgaben „Tod und Teufel (Totentanz). Drei Szenen“ (3. und 4. Tausend, 1909) [vgl. KSA 6, S. 625] und „Die Zensur. Theodizee in einem Akt“ (1908) [vgl. KSA 6, S. 838]. und Ihre handschriftlichen Erörterungennicht überliefert. diesen Zeilen wieder bei.

Mit den besten Empfehlungen
hochachtungsvoll
Muncker

Einzelstellenkommentare

München, 27. Dezember 1911 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Muncker, Franz, Münchner Zensurbeirat, (Gremium)

An jedes einzelne Mitglied des Münchner ZensurbeiratesDer Münchner Polizeipräsident Julius von der Heydte hatte Anfang 1908 ein aus Münchner Honoratioren zusammengesetztes Gremium (Schriftsteller, Theaterleute, Universitätsprofessoren, Oberstudienräte) berufen, um seine „zensurpolitischen Entscheidungen durch den Rat der Gutachter zu legitimieren.“ [Vinçon 2014, S. 213] Nach der ersten Besprechung am 20.3.1908 war der Münchner Zensurbeirat konstituiert, dessen Vorsitzender der Münchner Polizeipräsident war und der bis zur Aufhebung der Theaterzensur am 21.11.1918 in teils wechselnder, teils konstanter Zusammensetzung bestehen blieb [vgl. Meyer 1982, S. 86]. Der Münchner Zensurbeirat sprach sich wiederholt mehrheitlich gegen die Aufführung von Wedekinds Dramen aus [vgl. KSA 5/III, S. 776f.]; „Objekt und Opfer der Zensurverbote war regelmäßig Frank Wedekind.“ [Meyer 1982, S. 68] Wedekind hat seinen auch jeweils privat versandten offenen Brief „Sieben Fragen“ nur an 12 Mitglieder des Zensurbeirats adressiert (sie sind alle namentlich genannt); er „führte [...] nur die Hälfte der Mitglieder auf [...] prominente Namen [...] fehlten, von denen er wußte, daß sie dem Beirat angehörten“; es „muß in der von Wedekind getroffenen Auswahl eine Absicht gelegen haben, die [...] nicht mehr erkennbar ist.“ [Meyer 1982, S. 259], an die Herren:
Hofschauspieler Basilvgl. Wedekind an Fritz Basil, 27.12.1911., Geheimer Hofrat Crusiusvgl. Wedekind an Otto Crusius, 27.12.1911., Medizinalrat Dr. Grubervgl. Wedekind an Max von Gruber, 27.12.1911., Schulrat Dr. Kerschensteinervgl. Wedekind an Georg Kerschensteiner, 27.12.1911., Hofrat Professor Dr. Kraepelinvgl. Wedekind an Emil Kraepelin, 27.12.1911., Professor Graf Du Moulin-Eckartvgl. Wedekind an Richard Du Moulin-Eckart, 27.12.1911., Professor Dr. MunckerProf. Dr. Franz Muncker in München (Liebigstraße 39), Universitätsprofessor und Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften [vgl. Adreßbuch für München und Umgebung 1912, Teil I, S. 429], Literarhistoriker, „II. Vorstand des Seminars für Philologie“ [Adreßbuch für München und Umgebung 1912, Teil III, S. 31] an der Philosophischen Fakultät der Münchner Universität, war Mitglied des Münchner Zensurbeirats [vgl. Meyer 1982, S. 87]., Intendant Ritter v. Possartvgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911., Oberregisseur Savitsvgl. Wedekind an Jocza Savits, 27.12.1911., Professor Stadlervgl. Wedekind an Anton von Stadler, 27.12.1911., Professor Dr. Sulger-Gebingvgl. Wedekind an Emil Sulger-Gebing, 27.12.1911., Professor Dr. Vollvgl. Wedekind an Karl Voll, 27.12.1911.,
beehre ich mich, öffentlich folgende Fragen zu richten:

1. Frage: Kennen Sie meinen EinakterWedekinds Stück „Die Zensur. Theodizee in einem Akt“ (1908), in dem sich in der 2. Szene der Literat Walter Buridan (Verfasser eines Trauerspiels „Pandora“) und der Sekretär des Beichtvaters Dr. Cajetan Prantl über Theaterzensur unterhalten und über die „sittlichen Empfindungen“ [KSA 6, S. 219] des Theaterpublikums unterschiedlicher Ansicht sind.Die Zensur“ und wissen Sie, was ich darin über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel gesagt habe?

Was haben Sie über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel geschrieben oder veröffentlicht, woraus ich meine Ansichten über diesen Gegenstand korrigieren könnte?

2. Frage: Wie vereinbaren Sie es mit dem Charakter des anständigen Menschen, einen Kollegen oder gar Konkurrenten eventuell zu schädigen durch ein Gutachten, das niemals zur Kenntnis der Oeffentlichkeit gelangt, das vor Ihrem Kollegen oder Konkurrenten aufs strengsteim einzigen überlieferten Originalbrief, den Wedekind an Mitglieder des Münchner Zensurbeirats sandte, handschriftlich ergänzt [vgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911]. geheim gehalten wird, gegen das sich zu verteidigen Ihr Kollege oder Konkurrent nicht die allergeringste Möglichkeit hat?

3. Frage: Billigen Sie das Inquisitionsprinzipdas „dem Inquisitionsprozeß [...] zugrunde liegende Prinzip, daß Beweise und Beweismittel vom Gericht und nicht, wie beim Verhandlungsprinzip [...], von den Parteien aufgesucht und beschafft werden.“ [Meyers Großes Konversations-Lexikon. Bd. 9, Leipzig 1907, S. 856] Es beruht auf dem Ausschluss der Öffentlichkeit, auf strenger Geheimhaltung dem Betroffenen gegenüber, dem damit Verteidigungsmöglichkeiten genommen sind; verfolgende und urteilende Instanz sind identisch. Wedekind hat in den „Sieben Fragen“ die „als Gegendiskurs zur Aufklärung geläufige Inquisitionsmetapher“ [Martin 2018a, S. 26] rhetorisch aufgenommen, um gegen Zensur als Phänomen struktureller Gewalt anzugehen, verkörpert im Münchner Zensurbeirat, den er auch in seinen „satirischen Gedichten“ [KSA 5/III, S. 777] „Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 587f.], im Druck „Münchner Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 682f.], und „Herr von der Heydte“ [vgl. KSA 1/I, S. 592-594] verspottete. „Der besondere Witz“ der im offenen Brief formulierten sieben Fragen „liegt darin, dass es scharf formulierte Fragen sind und Wedekind somit das der Inquisition eigene Verfahren der ‚peinlichen Befragung‘ für seine Zwecke anwandte. Er betrieb zudem mit diesen Fragen das Gegenteil von Geheimhaltung, einem für das Inquisitionsprinzip konstitutiven Element, indem er mit ihnen in die Öffentlichkeit und in die Offensive ging.“ [Martin 2018a, S. 33f.], das von der Münchner Polizeibehörde in Zensurangelegenheiten insofern Anwendung findet, als die Beweise nicht von dem zu Beurteilenden, sondern vom Richter aufgesucht und beschafft werden, als die Gründe, die die Entscheidung bestimmen, vor dem Beurteilten aufs strengste verheimlicht werden, als dem Beurteilten jede Möglichkeit, sich zu erklären oder zu verteidigen, benommen ist?

4. Frage: Welcher wesentliche Unterschied besteht zwischen dem Geheimverfahren eines Inquisitionsgerichtesein Gericht im Zusammenhang der Inquisition im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit, das insbesondere Häresie verfolgte und das Inquisitionsprinzip (siehe oben) anwandte. und demjenigen des Münchner Zensurbeirates?

5 Frage: Welche Gründe haben Sie dafür anzuführen, daß ich, Frank Wedekind, dem Münchner Zensurbeirat nicht angehöre, sondern für diese Institution nur als Begutachteter, nur als Be- und Verurteilter in Betracht komme?

6. Frage: Da das Verhältnis vom Gutachter zum Begutachteten, zwischen Ihnen und mir kein gegenseitiges, sondern ein durchaus einseitiges ist, wollen Sie mir die Frage verzeihen, durch welches besondere Verdienst Ihrerseits und durch welches besondere Verschulden meinerseits Sie diese für mich sehr nachteilige Einseitigkeit für begründet und gerechtfertigt halten?

7. Frage: Da ich in Ihren persönlichen Mut keinen Zweifel setze, frage ich Sie, ob Sie mir die Ehre erweisen wollen, mir gegenüber für die Urteile einzutreten, die Sie zu Handen der Münchner Polizeibehörde über meine Theaterstücke gefällt haben.

Wenn ja, wie lauteten Ihre Urteile?

Diese sieben Fragen wurden durch die beschimpfende menschenunwürdige Behandlungsweise veranlaßt, die ich mir seit drei Jahrenseit 1908, als im Frühjahr der Münchner Zensurbeirat gegründet wurde (siehe oben). von der Münchner Zensurbehörde bieten lassen muß und die sich nach der Aussage des Münchner PolizeipräsidentenJulius von der Heydte, der Münchner Polizeipräsident, hatte Anfang 1908 den Münchner Zensurbeirat initiiert (siehe oben). Wedekind hatte ihn am 2.6.1911 in München aufgesucht: „Audienz [...] beim Polizeipräsidenten“ [Tb]. auf die Urteile gründet, die der Zensurbeirat über meine literarischen Arbeiten gefällt hat.

Einzelstellenkommentare