Briefwechsel

Wedekind, Frank und Drucker, Martin

5 Dokumente

München, 30. Januar 1910 (Sonntag)
von Wedekind, Frank
an Drucker, Martin

[Hinweis und Referat in Martin Druckers Brief an Ernst Rowohlt vom 14.2.1910 aus Leipzig, Mü L 2934:]


Wir sind von Herrn Wedekind beauftragtHinweis auf das vorliegende erschlossene Korrespondenzstück; Martin Drucker benötigte eine schriftliche Genehmigung Wedekinds, um als Rechtsanwalt für ihn handeln zu können. – Empfohlen worden war Martin Drucker von Kurt Hezel, der 1909 als Rechtsanwalt Ernst Rowohlts in die Sache involviert gewesen war und daher seinen Freund Wedekind nicht selbst vertreten konnte [vgl. Kurt Hezel an Wedekind, 4.12.1909]., im Wege des Prozesses die Herausgabe seines Eigentums herbeizuführen, falls Sie nicht bis spätestens den 17.ds.Mts. die ManuskripteBei den Manuskripten, die Wedekind abhanden gekommen und von dem Leipziger Verleger Ernst Rowohlt aufgekauft worden waren, handelte es sich um ein Schulheft Wedekinds mit 20 Gedichten und einem Register, um den Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstufe zu „Mine-Haha“) und zwei Tagebücher vom 24.5.1889 bis 22.10.1890 [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]. entweder unmittelbar an Herrn Wedekind oder für ihn an uns herausgegeben haben sollten.

Einzelstellenkommentare

Leipzig, 7. März 1910 (Montag)
von Drucker, Martin
an Wedekind, Frank

[Hinweis und Referat in Ernst Rowohlts Brief an Martin Drucker vom 6.3.1910 aus Leipzig, Mü, L 2934:]


[...] teile ich Ihnen heute [...] mit, dass ich der Klageauf Herausgabe der Wedekind abhanden gekommenen und von Ernst Rowohlt aufgekauften Manuskripte [vgl. Wedekind an Martin Drucker, 30.1.1910]. des Herrn Wedekind mit aller Ruhe entgegensehe. Versäumen möchte ich aber nicht, nochmalsHinweis auf das vorliegende erschlossene Korrespondenzstück. Herrn Wedekind zu raten, auf meinen ihm am 4.XII.09 durch Herrn Dr. Hezel gemachten VorschlagErnst Rowohlt hatte sich bereit erklärt, von den Manuskripten genaue Abschriften zu erstellen, falls Wedekind auf seinen Herausgabeanspruch verzichten würde [vgl. Kurt Hezel an Wedekind, 4.12.1909]., eine gütliche EinigungMartin Drucker teilte Ernst Rowohlt am 20.5.1910 mit, dass Wedekind „dem von Ihnen angeregten Gedanken einer gütlichen Einigung näher zu treten bereit ist“ [Mü, L 2934]. Grundlage war ein Schreiben Wedekinds [vgl. Wedekind an Martin Drucker, 18.5.1910]. betreffend, einzugehen.

Einzelstellenkommentare

München, 18. Mai 1910 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Drucker, Martin

[Hinweis und Referat in Martin Druckers Brief an Ernst Rowohlt vom 20.5.1910 aus Leipzig, Mü L 2934:]


Herr Wedekind hat uns neuerdings mitgeteiltHinweis auf das vorliegende erschlossene Korrespondenzstück., daß er dem von Ihnen angeregten Gedanken einer gütlichen EinigungErnst Rowohlt hatte sich bereit erklärt, von den Wedekind abhanden gekommenen Manuskripten genaue Abschriften zu erstellen, falls dieser auf seinen Herausgabeanspruch verzichtete [vgl. Kurt Hezel an Wedekind, 4.12.1909]. An sein Angebot erinnerte Ernst Rowohlt im Brief vom 6.3.1910 an Martin Drucker [Mü, L 2934], der Wedekind davon in Kenntnis setzte [vgl. Martin Drucker an Wedekind, 7.3.1910]. näher zu treten bereit ist. [...] Herr Wedekind wird daher seinen Anspruch auf Herausgabe der Manuskripte fallen lassen, wenn Sie sich verpflichten, ihm eine genaue und lückenlose Maschinenabschrift sämtlicher ManuskripteVon allen vier Manuskripten, das waren ein Gedichtband von 1877/81, der Prosaentwurf „Eden“ (22.4.1890) und zwei Tagebuchhefte von 1889/90, hat Ernst Rowohlt maschinenschriftliche Abschriften angefertigt, die im Wedekind-Teilnachlaß der Stadtbibliothek München aufbewahrt werden [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. auf Ihre Kosten zu erteilen und ihm die Kosten zu ersetzen, die ihm infolge des Ankaufs der Manuskripte durch Sie erwachsen sind.

Einzelstellenkommentare

Leipzig, 29. Mai 1910 (Sonntag)
von Drucker, Martin
an Wedekind, Frank

[Hinweis und Referat in Wedekinds Erklärung vom 27.12.1910:]


Herr Rowohlt ließ mir nun, sowohl durch Herrn Dr. DruckerHinweis auf das erschlossene Korrespondenzstück. – Ernst Rowohlt hatte am 27.5.1910 Martin Drucker erklärt: „Ich bin vielleicht nach genauer Bezifferung der Kosten des Herrn W. bereit auf seinen Vorschlag einzugehen, wenn Herr Wedekind mir jetzt gleichzeitig vergleichsweise mit die Berechtigung schriftlich einräumt, dass ich nach seinem Tode die Manuscripte nach meinem Gutdünken vervielfältigen und veröffentlichen darf, ohne, dass gesetzliche oder sonstige Erben des Herrn Wedekind mich hieran hindern oder die evt. finanziellen Ergebnisse der Veröffentlichung für sich beanspruchen dürfen.“ [Mü, L 2934] in Leipzig wie auch durch Herrn Georg Müllervermutlich mündlich in München. – In seiner „Erklärung“ behauptete Wedekind, er habe am 20.9.1910 seinen Verleger Georg Müller gebeten „wegen Herausgabe der Manuskripte zwischen Herrn Rowohlt und mir zu vermitteln“ [KSA 5/II, S. 1021]. Zu dieser Zeit sind mehrere Begegnungen im Tagebuch dokumentiert: „Unterredung mit Müller“ [Tb 13.9.1910 und 20.9.1910] sowie „Besuch bei Müller“ [Tb 21.9.1910]. Dennoch dürfte die Vermittlung erst am 26.11.1910 begonnen haben. An diesem Tag notierte Wedekind: „Besprechung mit Müller über Rowohlt“ [Tb] und am 7.12.1910: „Besuch bei Müller“ [Tb]. folgenden Vermittlungsvorschlag zu gehen:
Er sei bereit mir die mir gehörigen ManuskripteBei den Manuskripten, die Wedekind abhanden gekommen und von dem Leipziger Verleger Ernst Rowohlt aufgekauft worden waren, handelte es sich um ein Schulheft Wedekinds mit 20 Gedichten und einem Register, um den Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstufe zu „Mine-Haha“) und zwei Tagebücher [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]. herauszugeben wenn ich ihm die Erlaubnis ertheile von den beiden TagebuchheftenDie beiden zwischen dem 24.5.1889 und 22.10.1890 entstandenen Tagebücher Wedekinds sind als Typoskripte in der Abschrift Ernst Rowohlts erhalten [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. eine Abschrift zu nehmen und deren Inhalt zehn Jahre nach meinem Tode zu veröffentlichen, ohne daß einer meiner Angehörigen oder sonst jemand der in den Heften erwähnten Persönlichkeiten ein Recht haben sollte gegen diese Veröffentlichung Einspruch zu erheben.

Einzelstellenkommentare

München, 29. November 1910 (Dienstag)
von Wedekind, Frank
an Drucker, Martin

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 29.11.1910 in München:]


Brief an Dr. Drucker mit Erklärung [...]Es dürfte sich hier um das Schriftstück handeln, das Wedekind zwei Wochen vorher in der Streitsache der ihm abhanden gekommenen und von dem Verleger Ernst Rowohlt aufgekauften Manuskripte zur Unterschrift an Frida Strindberg nach London geschickt hatte [vgl. Wedekind an Frida Strindberg, 14.11.1910]. In seiner eigenen Erklärung vom 27.12.1910 zitierte Wedekind den Text des Dokuments: „Erklärung. Unterzeichnete Frau Frida Uhl bescheinigt hiemit der Wahrheit gemäß, daß sie an die augenblicklich im Besitz des Herrn Ernst Rowohlt in Leipzig befindlichen Manuskripte des Herrn Frank Wedekind 2 Tagebücher, 1 Buch literarische Notizen und Gedichtbücher nie irgendwelches Eigenthumsrecht besaß, daß ihr Herr Frank Wedekind die erwähnten Bücher niemals geschenkt, auch niemals zur Aufbewahrung anvertraut hat gez. Frida Uhl.“ [vgl. KSA 5/II, S. 1021]. Wedekinds Auskunft zufolge soll das Dokument mit der Unterschrift von Martin Drucker am 29.11.1910 als Einschreiben an die gegnerische Partei geschickt worden sein.

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