Briefwechsel

Wedekind, Frank und Rowohlt, Ernst

13 Dokumente

München, 31. Oktober 1909 (Sonntag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

[1. Briefentwurf:]


München Prinzregent 30.10.9.
Prinzregentenstr. 50.


Sehr geehrter Herr!

Am 29 Oktober 1898 war ich in Folge eines Prozesses gezwungen rasch nach Zürich zu reisen und lies meine Sachen in München zurück mit der Bitte, sie mir nach Zürich nachzuschicken Als ich SieSchreibversehen, statt: sie. in Zürich erhielt vermißte ich eine ganze Anzahl von Manuscripten. Darunter zwei Tagebücher die die Zahlen un/5/ und 6 tragen, ein ebensogroßes Heft mit literarischen und anderen persönlichenStreichung und darüber notierte Neuformulierung mit Tinte. Aufzeichnungen, unddurch Unterpunktung wieder aufgehobene Streichung. ein h/H/eft mit Gedichten aus dem Jahr 1880 oder und 1881 Seit 11 Jahren bin ich nun auf der Suche nach diesen Manuscripten. und e/E/ben e+ erfahre ebenich durch Zuschriften von verschiedenen Seiten daß sie sich in Ihrem Besitz befinden. Der Antiquar | Hirsch bestätigt auch daß sie diese Manuscripte von ihm erworben haben. Obschon diese Bücher nun ganz ohne Zweifel mein Eigenthum sind, möchte ich Ihnen doch gerne jeden Materiellen Verlust ersparen. Und bitte Sie mir mitzutheilen was Sie dafür bezahlt haben. Sollten Sie sich zu dieser Regelung der Sache nicht bereit finden, dann müßte natürlich mein erstes sein, die Frau Gräfin Franziska Reventlow zu verklagen. Diese Dame hat die Sachen/Manu/scripte wie sie mir selber mittheilt jahrelang in Verwahrung gehabt und hat sie augenscheinlich unrechtmäßiger Weise verkauft oder verkaufen lassen. Mein Rechtsanwalt theilt | mir mit, daß dieser Verkauf der Frau Gräfin Reventlow, wenn es zu einer Klage kommt, ernstliche Unannehmlichkeiten bereiten würde, die ich der Dame, wenn Sie, geehrter Herr mir dazu behilflich sind gerne ersparen möchte.

Ihrer geschä gefälligen baldigen Rückäußerung entgegensehend
In vorzüglicher Hochschätzung
Frank Wedekind.


[2. Abgesandter Brief:]


München, den 31. Oktober 1909.
Prinzregentenstraße 50.


Sehr geehrter HerrErnst Rowohlt, Verlagsbuchhändler in Leipzig (Promenadenstraße 43) [vgl. Leipziger Adreßbuch 1910, Teil I, S. 692]. Wedekind hat den Brief an ihn an den Verlag (zugleich Buchdruckerei) W. Drugulin (Königstraße 10) adressiert [vgl. Leipziger Adreßbuch 1910, Teil I, S. 134], der die „Zeitschrift für Bücherfreunde“ verlegte (siehe unten).!

Am 29 Oktober 1898Wedekind floh am 30.10.1898 aus München nach Zürich, um seiner drohenden Verhaftung wegen Majestätsbeleidigung (in seinem Gedicht „Im Heiligen Land“ im „Simplicissimus“) zu entgehen [vgl. Wedekind an Beate Heine, 12.11.1898]. war ich in Folge eines Prozesses gezwungen, rasch nach Zürich zu reisen und ließ meine Sachen in München zurück mit der BitteWedekind hatte Hans Richard Weinhöppel [vgl. Wedekind an Hans Richard Weinhöppel, 31.10.1898] und Frida Strindberg [vgl. Wedekind an Frida Strindberg, 4.11.1898] nach seiner Flucht aus München (siehe oben) um Zusendung seines Gepäcks (darin seine Manuskripte) nach Zürich gebeten., sie mir nach Zürich nachzuschicken. Als ich sie in Zürich erhielt, vermißte ich eine ganze Anzahl von Manuscripten, darunter zwei Tagebücherdie Tagebücher Nr. 5 und Nr. 6, zwei Tagebuchhefte, verfasst zwischen 24.5.1889 und 22.10.1890, die nur noch als Typoskripte erhalten sind [vgl. Vinçon 1989, S. 444, 448]., die die Zahlen 5 und 6 tragen, ein ebensogroßes Heftdas Manuskript „Eden“ (entstanden zwischen 22.4.1890 und 11.9.1892) [vgl. KSA 5/I, S. 886-914, 1024-1028], ein Prosaentwurf (eine Vorstudie zu „Mine-Haha“), nur noch als Typoskript überliefert [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. wie die Tagebücher mit literarischen und persönlichen Aufzeichnungen | und ein Heft mit Gedichtenein Schulheft mit 20 Gedichten und einem Register aus den Jahren 1877 bis 1881, als Manuskript erhalten sowie als Typoskript überliefert [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]. aus den Jahren 1880 und 81. Seit elf Jahren bin ich nun auf der Suche nach diesen Manuscripten. Auf einmal erfahre ich durch Zuschriftennicht überliefert; erschlossene Korrespondenzstücke: Franz Blei an Wedekind, 27.9.1909 (die Mitteilung, Ernst Rowohlt habe Wedekinds Manuskripte von dem Antiquar Emil Hirsch gekauft); Emil Hirsch an Wedekind, 22.10.1909 (die wohl bald nach Wedekinds Besuch bei seinem Rechtsanwalt Otto Pflaum am 19.10.1909 erfolgte schriftliche Bestätigung des Antiquars, Ernst Rowohlt habe Wedekinds Manuskripte von ihm erworben). von verschiedenen Seiten, daß sich die Sachen in Ihrem BesitzErnst Rowohlt hatte am 26.9.1909 auf der Jahrestagung der Gesellschaft der Bibliophilen in München [vgl. Münchner Neueste Nachrichten, Jg. 62, Nr. 434, 17.9.1909, Vorabendblatt, S. 3] publik gemacht, er habe Wedekinds Tagebücher erworben, was Franz Blei wiederum Wedekind hat wissen lassen, wie Franziska zu Reventlow dem Maler Rolf von Hoerschelmann schrieb: „Die Sache hat nun leider eine sehr üble Wendung genommen. Es ist bekannt geworden, daß Tagebücher von Wedekind ge- und verkauft sind, wie ich hörte soll der Käufer selbst bei dem Bibliophilenkongreß erzählt haben, daß er sie hat, was auch Bley W. mitgeteilt hat. Ich war nun gestern bei Hirsch und erfuhr zu meinem Schrecken, daß Frau Strindberg schon bei ihm war und er ihr gesagt hat, daß Sie ihm die Sachen gebracht haben. Er sagte, Sie hätten nichts davon erwähnt, daß man Ihren Namen geheim halten solle und da auch Blei schon wisse, daß die Hefte von Ihnen stammen, habe es keinen Grund gehabt, denselben nicht anzugeben.“ [Langner 2010, S. 251] Rolf von Hoerschelmann hatte Wedekinds Manuskripte von Franziska zu Reventlow erhalten, die sie wiederum von Frida Strindberg erhalten hatte [vgl. Wedekind an Franziska zu Reventlow, 8.9.1909]; er hatte sie dem Antiquar Emil Hirsch (siehe unten) zum Verkauf übergeben. Franziska zu Reventlow hat Rolf von Hoerschelmann in einem früheren Brief gebeten: „Würden Sie vielleicht so freundlich sein mir gelegentlich auch zu schreiben, welchen von den Wedekind, resp. Strindbergsachen Sie damals verkauft haben und welche noch da sind. Zu meinem Schrecken ist neulich die Frau Strindberg in München aufgetaucht und hat Wedekind gesagt, sie habe mir Manuskripte von ihm zum Aufheben gegeben. Komisch daß das gerade so zusammentrifft, nachdem sich 12 Jahre niemand darum gekümmert hat. Wenn nun noch etwas von den Wedekindsachen da ist, würde ich es ihm event. zurückgeben.“ [Langner 2010, S. 251] befinden. Der Antiquar Hirsch bestätigt auch, daß Sie diese Manuscripte von ihm erworbenDer Münchner Antiquar Emil Hirsch (Leopoldstraße 38, Geschäft: Karlstraße 6) [vgl. Adreßbuch für München 1910, Teil I, S. 231] hatte, vermittelt durch den Münchner Verleger Hans von Weber, dem Leipziger Verleger Ernst Rowohlt die vier Manuskripte am 22.7.1909 und am 3.8.1909 brieflich zum Verkauf angeboten [vgl. Vinçon 1989, S. 444]; inzwischen hatte er sie an ihn verkauft (siehe oben). haben. Obschon diese Bücher nun ganz ohne Zweifel mein Eigentum sind, möchte ich Ihnen doch gerne jeden materiellen Verlust ersparen, und bitte Sie, mir mitzutheilen, was Sie dafür bezahltErnst Rowohlt hat die vier Manuskripte für 235 Mark gekauft – das war addiert die Summe der 55 Mark und zweimal 90 Mark, die Wedekind auf einem linierten Ringbuchblatt notierte: „Gedichte 55 1 Notizbuch 90 2 Tagebücher 90.“ [Aa, Wedekind-Archiv B, Nr. 171] haben. Sollten Sie sich zu dieser Regelung der Angele|genheit nicht bereit finden, dann müßte es natürlich mein erstes S/s/ein, die Frau Gräfin Franziska Reventlow zu verklagen. Diese Dame hat die Manuscripte, wie SieSchreibversehen, statt: sie. mir selber mittheiltHinweis auf eine nicht überlieferte Mitteilung; erschlossenes Korrespondenzstück: Franziska zu Reventlow an Wedekind, 3.10.1909. Franziska zu Reventlow, die Wedekinds Brief zu der Manuskriptangelegenheit [vgl. Wedekind an Franziska zu Reventlow, 8.9.1909] bei ihrer Rückkehr nach München am 1.10.1909 um 18 Uhr – „Um 6 Uhr in München“ [Tb Reventlow] – vorfand, dürfte Wedekind nach ihrem Gespräch mit Frida Strindberg am 2.10.1909 – „Zur Frieda Strindberg“ [Tb Reventlow] – über die Sache geschrieben haben. Wedekind wiederum dürfte ihre Mitteilung am 13.10.1909 nach seiner Rückkehr von seinem Gastspiel in Frankfurt am Main in München vorgefunden haben [vgl. Tb]., jahrelang in Verwahrung gehabt und hat sie augenscheinlich unrechtmäßiger Weise verkauft oder verkaufen lassenRolf von Hoerschelmann hat Wedekinds Manuskripte im Auftrag von Franziska zu Reventlow an Emil Hirsch verkauft (siehe oben); sie hatte ihm, bevor sie über den erfolgten Verkauf informiert war, mitgeteilt, wie sie „zu den Sachen gekommen“ sei: „Dieselben lagen 11 Jahre bei mir und niemand kümmerte sich darum, so daß ich annahm, man würde sich auch fernerhin nicht darum kümmern. [...] Inzwischen habe ich der Frau Strindberg [...] gesagt, daß ich die Briefe versehentlich mitgegeben habe und sie dieselben zurückbekommt. Wenn Sie nun auf etwaige anderseitige Fragen dabei bleiben, Sie hätten es von jemand, der sich für den rechtmäßigen Besitzer ausgab, bin ich Ihnen sehr dankbar. Falls Ihnen aber [...] Unannehmlichkeiten [...] daraus entstehen sollten steht es Ihnen selbstverständlich frei mich zu nennen.“ [Langner 2010, S. 249]. Mein RechtsanwaltDr. jur. Otto Pflaum, Rechtsanwalt in München (Briennerstraße 5, Kanzlei: Pfandhausstraße 3) [vgl. Adreßbuch für München 1910, Teil I, S. 432], der Wedekind in der Manuskriptangelegenheit vertrat. Wedekind traf sich mit ihm dem Tagebuch zufolge am 19.10.1909 („Besuch bei Dr. Pflaum wegen Tagebuch“) und 29.10.1909 („Besuch bei Bernstein und Pflaum“). theilt mir mit, daß dieser Verkauf der Frau Gräfin Reventlow, wenn es zu einer Klage kommt, sehr ernstliche Unannehmlichkeiten bereiten würde, die ich der Dame, wenn Sie, geehrter Herr, mir dazu die Hand bieten, gerne ersparen möchte.

Ihrer gefälligen baldigen Rück|äußerung entgegensehend
in vorzüglicher Hochschätzung
Frank Wedekind.


[Kuvert:]


Einschreiben


Herrn Rowohlt,
geschäftlicher LeiterErnst Rowohlt hatte „im Herbst 1909 bei der Offizin Drugulin eine Stelle als Geschäftsführer der dort betreuten ‚Zeitschrift für Bücherfreunde‘“ [Göbel 1975, Sp. 560] übernommen. Die im Verlag W. Drugulin (Königstraße 10) erscheinende „Zeitschrift für Bücherfreunde“ war das Organ der Gesellschaft der Bibliophilen (Redaktion: Dr. Carl Schüddekopf in Weimar, Redaktion des Beiblatts: Prof. Dr. Georg Witkowski) [vgl. Leipziger Adreßbuch 1910, Teil IV, S. 168]. der Zeitschrift für Bücherfreunde
Leipzig.
W. Drugulinʼsche Offizin. |


Absender: Frank Wedekind.
München, Prinzregentenstraße 50.

Einzelstellenkommentare

Leipzig, 2. November 1909 (Dienstag)
von Rowohlt, Ernst
an Wedekind, Frank

ENTWURF!


Sehr geehe/r/ter Herr!

Im Besitz Ihres werten Schreibens vom 31.vgl. Wedekind an Ernst Rowohlt, 31.10.1909. crs. erlaube ich mir folgendes mitzuteilen:

Ich habe allerdings bei Herrn Antiquar Hirsch die von Ihnen reclamirten ManusripteEs handelte sich um ein Schulheft Wedekinds mit 20 Gedichten und einem Register, um den Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstufe zu „Mine-Haha“) und zwei Tagebücher von 1889/90 [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]. gekauft und zwar selbstverständlich mit der festen Ueberzeugung, dass die M. von guter Provenienz seien. Vor einigen Tagen B/b/ekam ich nun ein Schreiben eines Münchner Rechtsanwalt, der im Auftrag der Frau Frieda Strindberg die in Frage stehenden Manuscr. reclamirtFrida Strindberg, die Anfang Oktober 1909 in der Manuskriptangelegenheit in München recherchiert hatte, betraute, da Wedekind verreist war, vor ihrer Rückkehr nach London, dessen Freund, den Münchner Rechtsanwalt Wilhelm Rosenthal, mit der Angelegenheit. Am 23.10.1909 schrieb Rosenthal im Auftrag seiner Mandantin an Ernst Rowohlt. [vgl. Vinçon 1989, S. 444 sowie Frida Strindberg an Ernst Rowohlt, 14.[12].1909 in: Münchner Stadtbibliothek / Monacensia, Nachlass Frank Wedekind, L2934]., mit der stricten Behauptung, dass sie Eigentum der Frau Str. seien. Ich habe diese Angelegenheit nun Herrn Rechtsanwalt Dr. HezelDer mit Wedekind befreundete Leipziger Jurist Kurt Hezel, war Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. übergeben.

Da Frau Strindberg behauptetFrida Strindbergs Rechtsanwalt Wilhelm Rosenthal hatte noch am 30.10.1909 an Kurt Hezel geschrieben: „Die Sache ist die, daß meine Klientin Frau Frida Strindberg vor Jahren von Herrn Frank Wedekind verschiedene Manuskripte geschenkt erhielt, diese dann, als sie von München wegzog, einer befreundeten Dame zur Aufbewahrung gab. Vor einiger Zeit sind dann diese Manuscripte abhanden gekommen und durch eine dritte Person Ihrem Herrn Klienten zum Kauf angeboten worden.“ [vgl. KSA 5/II, S. 1016]., dass erstse/en/s Sie die Manuscr. Frau Str. geschenkt hättenDiese Behauptung erpresste Franziska Gräfin zu Reventlow von Frida Strindberg mit der in Aussicht gestellten Rückgabe eines ebenfalls unter den Manuskripten aufgefundenen und noch nicht weiterverkauften Konvoluts von Briefen Wedekinds an Frida Strindberg [vgl. Schardt 2004, S. 533-535]., und zweitens sie die Manuscr. einer ihr befreundeten Dame, als sie von München wegzog, zur Aufbewahrung gabAls Frida Strindberg Ende 1902 München verließ, deponierte sie bei ihrer damaligen Freundin Franziska Gräfin zu Reventlow Wedekinds Manuskripte in einem verschlossenen Koffer [vgl. Frida Strindberg an Ernst Rowohlt, 14.[12].1909 in: Münchner Stadtbibliothek / Monacensia, Nachlass Frank Wedekind, L 2934 und Schardt 2004, S. 533-535]., so würde es zur Klärung der Sachlage sehr viel beitragen, wenn Si3/e/ mir mitteilen würden, ob diese Dame wohl die von Ihnen erwähnte Frau Gräfin REventlow sein könnte.

Mit vorzüglicher Hochacht7/u/ng

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Leipzig, 7. November 1909 (Sonntag)
von Rowohlt, Ernst
an Wedekind, Frank

7.XI.09.


Herrn Frank Wedekind, München, Prinzregentenstrasse 50


Sehr geehrter Herr9/!/

Im Besitz Ihres Briefes vom 31.X.vgl. Wedekind an Ernst Rowohlt, 31.10.1909., kam/n/n ich Ihnen heute nur mitteilen, dass ich, bezugnehmend auf Ihre Korrespondenzvgl. Wedekind an Kurt Hezel, 4.11.1909 und Kurt Hezel an Wedekind, 5.11.1909. mit meinem Rechtsbeistand Herrn Dr. Kurt Hezel, zunächst die weitere Entwicklung der Angelegenheit der Frau Strindberg durch die noch zu erwartenden AufklärungenSowohl Wedekind als auch Frida Strindberg behaupteten, Eigentümer der Wedekind abhanden gekommenen und vom Leipziger Verleger Ernst Rowohlt aufgekauften Manuskripte zu sein. des Herrn Rechtsanwalt Dr. Rosenthal abwarten muss, um Ihnen nähere Mitteilungen in der fraglichen Angelegenheit machen zu können.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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München, 9. November 1909 (Dienstag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

Herrn Ernst Rowohlt, Leipzig.


Sehr geehrter Herr!

Indem ich Ihnen den Empfang Ihres Geehrten vom 7.11.vgl. Ernst Rowohlt an Wedekind, 7.11.1909. bestätige, ziehe ich das Anerbieten, daß ich Ihnen am 30.10.Gemeint ist der Brief Wedekind an Ernst Rowohlt, 31.10.1909. Am 30.10.1909 hatte Wedekind den zugehörigen Entwurf abgefasst. machte hiemit zurück, da ich dies Anerbieten nur in der Voraussetzung einer glatten Erledigung der AngelegenheitIn der Folge korrespondierte Wedekind in der Angelegenheit der ihm abhanden gekommenen und von Ernst Rowohlt aufgekauften Manuskripte mit dessen Anwalt Kurt Hezel. gemacht hatte. Sie müssen nun gewärtig sein, des/a/ß ich öffentlich vor dem Ankauf des meines mir e/h/eimlich entwendeten und widerrechtlich verkauften | Eigentums warne. Vorher stelle ich noch einmal die Frage an Sie, wie Sie es vor sich verantworten können, mir mein Eigenthum vorzuenthalten.

In vorzüglicher Hochschätzung
Frank Wedekind.

München 9.11.9.
Prinzregentenstraße 50.


[Kuvert:]


Einschreiben


Herrn Ernst Rowohlt
Leipzig.
Promenadenstrasse 43. II.

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Leipzig, 10. November 1910 (Donnerstag)
von Rowohlt, Ernst
an Wedekind, Frank

[1. Hinweis in Wedekinds Brief an Rowohlt vom 12.11.1910 aus München:]


Es diene Ihnen zur Kenntnis, daß ich keine Lust habe, von gemeinem Diebesgesindel Geschenke entgegenzunehmen.


[2. Hinweis in Wedekinds Brief an Eulenberg vom 12.11.1910 aus München:]


Gestern bekam ich Ihren Schillervortrag zugesandt [...]


[3. Hinweis in Kallirs Brief an Wedekind vom 16.12.1910 aus Leipzig:]


Mit Brief vom 12. November dieses Jahres haben Sie ein Ihnen zur Rezension übersandtes Exemplar des Eulenberg’schen Schillervortrags […] an Herrn Rowohlt zurückgesandt, […]

Einzelstellenkommentare

München, 12. November 1910 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

[1. Entwurf:]


Herrn Ernst Rowohlt, Verlagsbuchhändler
Leipzig
.


Es diene Ihnen zur Kenntnis daß ich keine Lust habe, von gemeinem DiebsgesindelErnst Rowohlt weigerte sich, vier im Sommer 1909 im Autographenhandel gekaufte Manuskripte Wedekinds, die dieser als sein rechtmäßiges Eigentum ansah, zurückzugeben [vgl. auch Wedekinds Korrespondenz mit Kurt Hezel]. Geschenkeder provokante Vortrag, den Herbert Eulenberg anläßlich des 150. Geburtstags von Friedrich Schiller am 10.11.1909 im Neuen Theater am Augustplatz in Leipzig gehalten hatte und der im Verlag von Ernst Rowohlt und Kurt Wolff soeben erschienen war [vgl. Erschlossenes Korrespondenzstück Ernst Rowohlt an Wedekind, 10.11.1910]. anzunehmen

Frank Wedekind.


München 12.11.10.


[2. Abgesandter Brief:]


Herrn Ernst Rowohlt, Verlagsbuchhändler
Leipzig.


Es diene Ihnen zur Kenntnis, daß ich keine Lust habe, von gemeinem Diebesgesindel Geschenke entgegenzunehmen

Frank Wedekind.


München, 12.11.10.


[Kuvert:]


Einschreiben


Herrn Ernst Rowohlt
Leipzig
Königstrasse 10.

Einzelstellenkommentare

München, 13. November 1910 (Sonntag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

Herrn Ernst Rowohlt, Verlagsbuchhändler
Leipzig.


Es diene Ihnen zur Kenntnis, daß ich Herrn Herbert Eulenberg von dem Briefvgl. Wedekind an Ernst Rowohlt, 12.11.1910., den ich gestern an Sie richtete, Mittheilung gemachtvgl. Wedekind an Herbert Eulenberg, 12.11.1910. habe.

Frank Wedekind.


München 13.11.10.

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München, 17. Dezember 1910 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

Herrn Ernst Rowohlt, Buchhä Verlagsbuchhändler
Leipzig


Mit gleicher PostHinweis auf ein nicht überliefertes Begleitschreiben zur Geldsendung; erschlossenes Korrespondenzstück: Wedekind an Ernst Rowohlt, 17.12.1910. erlaube ich mih/r/ Ihnen

m/M/ (

zu übersenden die Summe, die Sie meines Wissens seiner Zeit dem Antiquar Hirsch in München für Meine Tagebücher bezahltDie vier Wedekind abhanden gekommenen Manuskripte hatte Ernst Rowohlt im Sommer 1909 für 235 Mark von dem Münchner Antiquar Emil Hirsch gekauft. Wedekind notierte auf einem Ringbuchblatt die Einzelpreise:„Gedichte 55 / 1 Notizbuch 90 / 2 Tagebücher 90.“ [Aa, Wedekind-Archiv B, Mappe 9, Nr. 171] haben. |

Die Ihnen später erwachsenen RechtsanwaltskostenWedekind dürfte sich hier auf die fast wortgleiche vierte Forderung im Brief des Rechtsanwalts beziehen, er müsse binnen drei Tagen „die bisher in der Sache erwachsenen Kosten“ [Leon Kallir an Wedekind, 16.12.1910] begleichen, um eine Beleidigungsklage seines Mandanten Ernst Rowohlt in der Manuskriptangelegenheit abzuwenden. zu ersetzen, sehe ich keine Veranlassung, daß da ich nicht die Schuld trage und kein anständiger Mensch voraus setzen konnte, daß Sie Rechtsanwälte bemühen w in Anspruch nehmen würden zur Ermöglichung des nicht nur schamlosesten sondern zugleich niederträchtigsten nichts würdigsten Verlagsunternehmens daß/s/ im Verlags Betrieb überhaupt denkbarrunsichere Lesart. ist. Ich bedaure, jemandem gegenüber, der offenbar nicht weiß, was er tat, mich obiger Ausdrücke bekennen zu müssen, bin aber natürlich um so mehr bereit, diese Ausdrücke vor Gericht zu vertreten. Ihre Herren RechtsanwälteWedekinds Leipziger Freund Kurt Hezel, den Ernst Rowohlt in der Angelegenheit gegen die Manuskriptforderung Frida Strindbergs im Oktober 1909 zu seinem Anwalt genommen hatte und der das Mandat zunächst auch gegen die Forderung Wedekinds beibehielt, dann aber niederlegte, nachdem im Dezember 1909 eine gütliche Einigung scheiterte. Den zweiten Rechtsanwalt Leon Kallir beauftragte Ernst Rowohlt erst nach den ihn beleidigenden Briefen Wedekinds an Herbert Eulenberg [vgl. Wedekind an Herbert Eulenberg, 12.11.1910] und an ihn selbst [vgl. Wedekind an Ernst Rowohlt, 12.11.1910 und 13.11.1910]. trifft damit nicht der geringste Vorwurf, da sie voraussichtlich und wie ich, in einem FalleWedekind spielte an auf Kurt Hezel, mit dem er die Angelegenheit schon im Vorjahr am 29.11.1909 in dessen Kanzlei – „Besprechung mit Hetzel“ [Tb] – und am 28.11.1909 in der Weinstube Simmer ausführlich besprochen haben dürfte: „Abends mit Hetzel und Martin Drucker bei Simmer“ [Tb]. wenigsten, bestimmt weiß, von dem Inhalt meiner Tagebücherdie Tagebuchhefte 5 und 6 aus dem Zeitraum 24.5.1889 bis 22.10.1890, die in Abschriften Ernst Rowohlts überliefert sind [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. gar keine Kenntnis hatten.

Hochachtungsvoll
Fr Wedekind. |


Ich bedaure, um verstanden zu werden zur Wahl dieser der unterstrichenen Ausdrücke gezwungen zu sein, bin aber natürlich bereit, sie vor Gericht zu vertreten

Einzelstellenkommentare

München, 17. Dezember 1910 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

[Hinweis in Wedekinds Brief an Ernst Rowohlt vom 17.12.1910 aus München:]


Mit gleicher Post erlaube ich mit Ihnen
M )
zu übersenden [...]

Einzelstellenkommentare

Leipzig, 30. Januar 1912 (Dienstag)
von Rowohlt, Ernst
an Wedekind, Frank

Einschreiben!mit Bleistift eingefügt.


30. I. 12


Herrn
Frank Wedekind,
München
PrinzRegentenstr. 50


Sehr verehrter Herr Wedekind!

Bei meinem kürzlichen Aufenthalt in München bat ich Herrn Georg Müller die Liebenswürdigkeit zu haben doch mit Ihnen einmal die AngelegenheitZur Abwendung einer Beleidigungsklage Ernst Rowohlts gegen Wedekind hatten die streitenden Parteien am 9.2.1911 einen Vergleich geschlossen. Während Rowohlt seiner Verpflichtung nachgekommen war (6.3.1911), die Wedekind abhanden gekommenen und von ihm aufgekauften Manuskripte zurückzugeben, hatte Wedekind die Frist (1.1.1912) verstreichen lassen, innerhalb der er eine Autobiographie von mindestens 10 Druckbogen an den Ernst Rowohlt Verlag zu liefern hatte [vgl. Vinçon 1989, S. 447]. unseres Vergleichsvertrages zu besprechenIm Januar 1912 traf sich Wedekind laut Tagebuch mehrmals mit seinem Münchner Verleger Georg Müller, zuletzt am 26.1.1912: „Besuch bei Müller“., da ich von Ihnen zu meinem lebhaften Bedauern keine direkte Nachricht erhielt. Herr Müller teilt mir nun heute mit, Sie beabsichtigten mir die Sammlung der Kommentare zu Ihren Dramen in Verlag zu geben, nach dem Sie diese noch durch biographische Notizen und Ausführungen erweitert hätten. Obgleich dieses ManuskriptDie erst postum (GW, 9. Bd., 1921, S. 419-453) abgedruckten Kommentare „Was ich mir dabei dachte“ leitete Kutscher mit den Worten ein: „Kurzer Kommentar zu den Werken Frank Wedekinds von ihm selbst (Niedergeschrieben 1911, mit – deutlich erkennbar – eingefügten Ergänzungen aus den Notizen anderer Jahre)“. Der gesamte Text hatte einen Umfang von 35 Seiten oder 2 ¼ Druckbogen. ja allerdings nicht den Abmachungen unseres Vertrages ganz entsprecht/e/n würde, so bin ich doch natürlich gern bereit auf Ihren Vorschlag einzugehen, zumal mich persönlich ja auch diese Kommentare ausserordentlich interessieren würden.

In Ihren Ausführungen Herrn Georg Müller gegenüber scheinen Sie sich aber in einem Irrtum zu befinden. Sie teilten Herrn Müller mit, dass diese Arbeit Ihnen kein Honorar eintragen würde. Ich erlaube mir Sie daher ganz ergebenst nochmals auf unsern Vertrag hinzuweisen, in dem festgesetzt wurde, dass die erste Auflage von 1000 Exemplaren allerdings honorarfrei wäre, dass Sie sehr verehrter Herr Wedekind aber | von allen weiteren Auflagen 20% vom Ladenpreis des broschierten Exemplares als Honorar erhalten würden. Ich bin nun bereit Ihnen bei Ablieferung des Manuskriptes drei Auflagen im voraus zu honorieren, so dass ich also schon den ersten Druck mit 4000 Exemplaren festsetzen würde. Ich würde mich nun sehr freuen, wenn Sie sehr verehrter Herr Wedekind, mir andererseits entgegenkommen und mir das Manuskript baldmöglichst abliefern würden. Sie können versichert sein, dass ich mich für das Buch mit gansSchreibversehen, statt: ganz. besonderer Energie und Propaganda einsetzen würde, so dass auch weir/t/ere grössere Honorare für Sie dabei abfallen würden.

Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie mir mitteilten, bis wann Sie spätestens das Manuskript abliefern wollen und sehe Ihren diesbezüglichen Nachrichten mit grossem Interesse entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
ganz ergebenst

Einzelstellenkommentare

München, 5. Februar 1912 (Montag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

Herrn Ernst Rowohlt
Leipzig
.

In Erwiderung Beantwortung Ihres Schreibens vom XXX.vgl. Ernst Rowohlt an Wedekind, 30.1.1912. Den Brief des Leipziger Verlegers erhielt Wedekind erst nach seiner Rückkehr von einer sechstägigen Pragreise am 5.2.1912. habe ich folgendes zu erwidern mitzuteilen

Die Art (und Weise), wie in der Sie sich zwei Jahre lang in der AngelegenheitWedekind hatte die ihm abhanden gekommenen und von Ernst Rowohlt aufgekauften Tagebuchhefte von 1889/90 erst nach 18 Monaten zähen Ringens und gegenseitiger Zumutungen von dem Leipziger Verleger zurückbekommen [vgl. auch Wedekinds Korrespondenzen mit den Rechtsanwälten Kurt Hezel, Martin Drucker und Leon Kallir sowie mit Frida Strindberg]. meiner Tagebücher mir gegenüber benommen haben macht es mir unmöglich, brieflichDie Verhandlungen über eine Kompensation der im Vergleich zugesagten Autobiographie führte Wedekinds Münchner Verleger Georg Müller mit Ernst Rowohlt. mit Ihnen zu verkehren.

Hochachtungsvoll
FrW.

Einzelstellenkommentare

München, 3. Juli 1912 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

München 3. Juli 1912.


Herrn Ernst Rowohlt,
Leipzig.


Sehr geehrter Herr!

Durch den Unglücksfall, daß mir vor 16 Jahren Tagebücher mit Familienerinnerungen gestohlen wurdenDie Wedekind abhanden gekommenen und von Ernst Rowohlt 1909 auf dem Autographenmarkt gekauften Manuskripte, darunter zwei Tagebücher von 1889/90, hatte der Leipziger Verleger entsprechend seiner Verpflichtung in einem Vergleichsvertrag im März 1911 an Wedekind zurückgegeben [vgl. Vinçon 1989, S. 447]., in die traurige Notwendigkeit versetzt, bin ich in Erwiderung Ihrer geehrten ZeilenMöglicherweise war der Brief Ernst Rowohlt an Wedekind, 30.1.1912 gemeint, vielleicht aber auch ein nicht überliefertes Korrespondenzstück, Ernst Rowohlt an Frank Wedekind. zu meinem außerordentlichen Bedauern augenblicklich außerstande, Ihnen mittheilen zu können, wann ein nächstes BuchWedekind hatte bislang weder die im Vergleichsvertrag (8.2.1911) zugesagte Autobiographie von mindestens 10 Druckbogen noch die im Januar 1912 versprochenen Kommentare zu seinen Dramen an den Ernst Rowohlt Verlag geliefert. von mir erscheinen kann.

Hochachtungsvoll
Frank Wedekind.

Einzelstellenkommentare

München, 7. Oktober 1912 (Montag)
von Wedekind, Frank
an Rowohlt, Ernst

ernst rowohlt verlag leipzig =


Telegraphie des Deutschen Reiches.
Leipzig. Telegraphenamt.


Telegramm aus muenchen [...]


mittwoch nachmittagIm Tagebuch notierte Wedekind am Mittwoch, 9.10.1912 in München: „Unterredung mit Rowohlt“. vier uhr in meiner wohnung prinzregenten strasze 50 ergebenst = wedekind .+

Einzelstellenkommentare