Briefwechsel

Wedekind, Frank und Sulger-Gebing, Emil

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München, 3. April 1911 (Montag)
von Sulger-Gebing, Emil
an Wedekind, Frank

Nymphenburg, 3.III 1911irrtümlich datiert, statt: 3.4.1911 (auf der Beilage ist das Datum richtig vermerkt).


Sehr geehrter Herr Wedekind,

inliegend schicke ich Ihnen zugleich mit dem mir zur Verfügung gestellten MaterialWedekind hat Prof. Dr. phil. Emil Sulger-Gebing in München (Zuccalistraße 13) [vgl. Adreßbuch für München 1911, Teil I, S. 633], Professor für Literaturgeschichte an der Technischen Hochschule München und Mitglied des Münchner Zensurbeirats [vgl. Meyer 1982, S. 90], am 1.4.1911 in dessen Wohnung im Münchner Stadtteil Nymphenburg aufgesucht: „Besuch bei Prof. Sulger-Gebing in Nymphenburg.“ [Tb] Er dürfte ihn um ein Gutachten zu „Tod und Teufel“ („Totentanz“) gebeten haben, um eine den Einakter vom Vorwurf der Unsittlichkeit entlastende Stellungnahme gegen das Zensurverbot (siehe unten), und hatte ihm dafür Material mitgebracht, handschriftliche Erläuterungen (siehe unten), die dem Brief nicht mehr beiliegen. Wedekind dürfte Emil Sulger-Gebing außerdem bei seinem Besuch – wie im Fall des Gutachters und Zensurbeirat-Mitglieds Franz Muncker [vgl. Franz Muncker an Wedekind, 25.3.1911] – zwei Bücher mitgebracht haben, die Buchausgaben „Tod und Teufel (Totentanz). Drei Szenen“ (3. und 4. Tausend, 1909) [vgl. KSA 6, S. 625] und „Die Zensur. Theodizee in einem Akt“ (1908) [vgl. KSA 6, S. 838], zwei Stücke, auf die sich Emil Sulger-Gebing in seinem hier beigelegten Gutachten bezieht und die er vermutlich ebenfalls zurückgegeben hat. das gewünschte kurze Gutachtendie erhaltene Beilage zum vorliegenden Brief. Wedekind veröffentlichte die Stellungnahme als „Gutachten des Herrn Professor Sulger-Gebing“ zusammen mit einem offenen Brief an den Herausgeber des „Kain“ [vgl. Wedekind an Erich Mühsam, 16.8.1911] und einem weiteren brieflich formulierten Gutachten [vgl. Franz Muncker an Wedekind, 25.3.1911] im Beitrag „Aus dem Münchner Zensurbeirat“ [vgl. Kain, Jg. 1, Nr. 6, September 1911, S. 90-95.]; der dem Beitrag vorangehende Entwurf „Über das Zensurverbot von Totentanz“ vom 25.6.1911 mit Zitaten aus dem Gutachten von Emil Sulger-Gebing ist handschriftlich überliefert [vgl. KSA 6, S. 692]. zu, das ich genau so gehalten habe, wie ich es getan hätte, wenn ich als Mitglied des CensurbeiratesEmil Sulger-Gebing war Mitglied des Münchner Zensurbeirats (siehe oben), jenes im Frühjahr 1908 vom Münchner Polizeipräsidenten Julius von der Heydte eingerichtete Gremium, um seine „zensurpolitischen Entscheidungen durch den Rat der Gutachter zu legitimieren.“ [Vinçon 2014, S. 213] offiziell dazu aufgefordertDie Polizeidirektion München hat wegen eines Gutachtens am 20.4.1910 die Zensurbeirats-Mitglieder Wilhelm Weigand, Richard Du Moulin-Eckart, Georg Kerschensteiner, Franz Muncker, Friedrich Müller und Fritz Basil angeschrieben, deren Gutachten zu „Tod und Teufel“ alle vorliegen [vgl. KSA 6, S. 683-686]. worden wäre. Ob es was hilft? Jedenfalls wünsche ich Ihren Bemühungen, „Tod und Teufel“ hier zur Aufführung zu bringen, besten Erfolg und verbleibe mit bestem Grusse Ihr ganz ergebener
Emil Sulger-Gebing


[Beilage:]


Frank Wedekind, Tod und Teufel.

Ein Censur-VerbotGestützt auf die Gutachten des Münchner Zensurbeirats war die Verweigerung einer Aufführung von Wedekinds Einakter „Tod und Teufel“ am Münchner Schauspielhaus durch ein erneutes Verbot vom 14.1.1911 bestätigt worden [vgl. KSA 6, S. 668]. Wedekind hatte in Erfahrung bringen können, dass nicht alle Mitglieder des Zensurbeirats, „insbesondere die beiden Professoren für deutsche Literatur Franz Muncker und Emil Sulger-Gebing“ [KSA 6, S. 669], die für das Verbot ausschlaggebende Behauptung, das Stück sei unsittlich, vorgebracht hatten. erscheint mir, diesem Einakter gegenüber, nicht gerechtfertigt. Ich halte ihn für undramatisch und darum für wenig bühnenwirksam, aber nicht für unzüchtig oder sittenverderblich. Die Personen ergehen sich fast ausschließlich in langatmigen theoretischen Auseinandersetzungen über die Stellung der Frau zum Manne, Liebesgenuss und käufliche Liebe. Doch sind diese heikeln Fragen mit Ernst und mit einer fast trockenen Sachlichkeit behandelt, und so mancher nicht verbotene französische Schwank bietet dem Publikum weit anfechtbarere, weil durch und durch leichtsinnige Moral; die noch dazu viel verführerischer auftritt. Lässt sich bei Wedekind der Zuschauer von den theoretischen Auseinandersetzungen fesseln, so wird er rein intellektuell gefesselt beschäftigt und gelangt über die Personen und ihre Anschauungen zu der Auffassung, die der Verfasser in den beigelegten Erläuterungennicht überliefert. Es handelte sich um handschriftliche Erörterungen Wedekinds zu „Tod und Teufel“, wie er sie auch Franz Muncker (siehe oben) zur Verfügung gestellt hatte [vgl. Franz Muncker an Wedekind, 25.3.1911]. ausgesprochen hat. Verliert aber der Zuschauer die Geduld, den Reden aufmerksam zu folgen, so ist auf der Bühne nichts gegeben, was die Sinnlichkeit reizt, und er wird sich bloss langweilen. Das einzig Anstössige erscheint mir der Ort, wo das Ganze sich abspielt, das Bordell. Hier aber hat sich der Verfasser sehr gemässigt ‒ er hat, wie er sich ausdrücktEs folgt ein Zitat aus den nicht überlieferten handschriftlichen Erörterungen Wedekinds zu „Tod und Teufel“ (siehe oben). „jede Annäherung an die Wirklichkeit auf das Sorgfältigste und Gewissenhafteste vermieden“ ‒ und ich | kann desshalb auch darin, besonders im Hinblick auf so manche von der Censur gestattete Schlafzimmer- und Entkleidungsszene in französischen Possen, keinen Grund zu einem Verbote erblicken.

Der Ernst der Behandlung und die Schärfe der Dialektik stellt Wedekinds „Tod und Teufel“, insbesondere wenn es zusammen mit dem ebenfalls vorwiegend theoretische Auseinandersetzungen gebenden Einakter „die Zensur“ aufgeführt wird, hoch über so manches, was unbeanstandet über die unsere heutige Bühne geht. Ich sehe desshalb keinen Grund ein, warum der Dichter nicht mit diesem Einakter auch auf der Bühne zu Worte kommen sollte.

München, 3. April 1911

Prof Dr Sulger-Gebing

Einzelstellenkommentare

München, 5. April 1911 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Sulger-Gebing, Emil

Sehr verehrter Herr ProfessorProf. Dr. Emil Sulger-Gebing, Mitglied des Münchner Zensurbeirats, der Wedekind ein Gutachten zu „Tod und Teufel“ geschrieben hat [vgl. Emil Sulger-Gebing an Wedekind, 3.4.1911].!

Empfangen Sie meinen aufrichtigen herzlichen Dank für die ausführliche Würdigungdie Stellungnahme zu „Tod und Teufel“, Beilage zu dem am Vortag erhaltenen Brief [vgl. Emil Sulger-Gebing an Wedekind, 3.4.1911], wie Wedekind am 4.4.1911 notierte: „Erhalte Gutachten von Prof. Sulger“ [Tb]., die Sie meiner Arbeit zutheil werden lassen. Aus der neuerlichen KonfiskationZunächst waren die beiden Hefte der von Wilhelm Herzog und Paul Cassirer in Berlin herausgegebenen Zeitschrift „Pan“ mit dem Beitrag „Tagebuch des jungen Flaubert“ auf Anweisung des Berliner Polizeipräsidenten Traugott von Jagow beschlagnahmt worden [vgl. Müller-Feyen 1996, S. 34f.], ein aktueller Zensurfall, über den Wedekind mit Emil Sulger-Gebing, als er ihn am 1.4.1911 – „Besuch bei Prof. Sulger-Gebing in Nymphenburg“ [Tb] – in eigener Sache aufsuchte, gesprochen haben dürfte. Das eine Heft enthält einen ersten Teil von Auszügen aus Reisetagebüchern Gustave Flauberts [vgl. Pan, Jg. 1, Heft 6, 16.1.1911, S. 181-188] sowie eine Satire Alfred Kerrs über das Verhalten der Polizei angesichts der politischen Unruhen in Moabit im Vorjahr [vgl. Pan, Jg. 1, Heft 6, 16.1.1911, S. 189-190] und wurde zuerst konfisziert. Daraufhin erschien in dem aufgrund der Abwesenheit Wilhelm Herzogs wohl allein von Alfred Kerr betreuten nächsten Heft eine Fortsetzung der Tagebücher Flauberts [vgl. Pan, Jg. 1, Heft 7, 1.2.1911, S. 226-234] und Alfred Kerrs Artikel „Jagow, Flaubert, Pan“ [vgl. Pan, Jg. 1, Heft 7, 1.2.1911, S. 217-223], der die Zensurmaßnahme verspottete; auch dieses Heft wurde sogleich verboten und gegen die Herausgeber Wilhelm Herzog und Paul Cassirer ein Strafverfahren wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften eingeleitet. Die Affäre um die Zensurmaßnahmen gegen den „Pan“ (dort auch weiter kommentiert) fand in der Presse einige Resonanz. Da wurde auf Antrag der Polizei das aktuelle Heft des „Pan“ mit Herbert Eulenbergs Beitrag „Brief eines Vaters unserer Zeit“ [vgl. Pan, Jg. 1, Heft 11, 1.4.1911, S. 358-363] vom Amtsgericht Berlin beschlagnahmt (und der Verfasser wegen der angeblich unzüchtigen Schrift verklagt, wobei der Prozess gegen Herbert Eulenberg am 2.9.1911 mit einem Freispruch endete) [vgl. Müller-Feyen 1996, S. 36]. des Pan wegen eines BriefesBei Herbert Eulenbergs von der Zensur beschlagnahmtem Beitrag „Brief eines Vaters unserer Zeit“ im „Pan“ (siehe oben) handelt es sich um einen fiktiven Brief, in dem ein Diplomat zum Studienantritt seines Sohnes diesem in offenen Worten auf dessen Sexualleben anspricht, Geschlechtskrankheiten und Prostitution thematisiert und für einen humanen Umgang des Studenten mit den Sexualpartnerinnen plädiert. Im nächsten Heft des „Pan“ erschien „Ein Protest“ [vgl. Pan, Jg. 1, Heft 12, 6.4.1911, S. 393-395] von Herbert Eulenberg gegen die Zensurmaßnahme sowie ein ihn verteidigender Beitrag „Der denunzierte Dichter“ [vgl. Pan, Jg. 1, Heft 12, 6.4.1911, S. 396-398] von Wilhelm Herzog, in dem die offizielle Begründung für die Beschlagnahmung abgedruckt war. von Herbert Eulenberg glaube ich darauf schließen zu dürfen, daß die deutsche Polizei im Einverständnis gegen die Richtung kämpft, die die Literatur einschlägt, und damit sicherlich nur ihre Pflicht zu erfüllen glaubt. Ich bin aber auch der Überzeugung daß diese Richtung keine vorübergehende Mode bedeutet, sondern im Begriff steht, geistige Wirrnisse aufzuklären, über die die Menschheit | noch nie hinweg gekommen war, daß die Richtung somit zur größeren Selbstständigkeit des menschlichen Geistes beitragen wird. Seit zehn Jahren frage ich mich wie es kommt, daß wir über die PhysologieSchreibversehen, statt: Physiologie. des menschlichen Körpers fast restlos aufgeklärt sind, während wir über die Physiologie der Familie, ihr Entstehen und Vergehen so gut wie nichts positives wissen und auch gar keine Wissenschaft darüber befaßt. Ich halte es nur durch diesen Umstand für erklärlich daß jährlich tausende von Possen SchwänkenAnspielung auf Emil Sulger-Gebings Gutachten (siehe oben), in dem „so mancher nicht verbotene französische Schwank“ und „so manche von der Censur gestattete Schlafzimmer- und Entkleidungsszene in französischen Possen“ [Beilage zu: Emil Sulger-Gebing an Wedekind, 3.4.1911] beanstandet sind, wohingegen Wedekinds „Tod und Teufel“ nicht verboten gehöre. Operetten ihr Glück machen, die sich mit einem stärkeren oder geringeren Ahnen des wirklichen Thatbestandes auf diesem Gebiet herumtummeln. Anderseits heg ich die Überzeugung daß Deutschland auf diesem Gebiet der ganzen kultivierten Welt | voran ist, indem ja die englische und amerikanische Zensur viel strenger als die deutsche arbeitet.

Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Professor, in diesen Worten keine Anmaßung zu erblicken sondern nur den Wunsch, mich des Vertrauens, das Sie mir schenken würdig zu zeigen.

Darf ich Sie bitten, den Ausdruck meiner größten Hochschätzung entgegenzunehmen.
Ihr ergebener
Frank Wedekind.


München 5.4.11.

Einzelstellenkommentare

München, 27. Dezember 1911 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Münchner Zensurbeirat, (Gremium), Sulger-Gebing, Emil

An jedes einzelne Mitglied des Münchner ZensurbeiratesDer Münchner Polizeipräsident Julius von der Heydte hatte Anfang 1908 ein aus Münchner Honoratioren zusammengesetztes Gremium (Schriftsteller, Theaterleute, Universitätsprofessoren, Oberstudienräte) berufen, um seine „zensurpolitischen Entscheidungen durch den Rat der Gutachter zu legitimieren.“ [Vinçon 2014, S. 213] Nach der ersten Besprechung am 20.3.1908 war der Münchner Zensurbeirat konstituiert, dessen Vorsitzender der Münchner Polizeipräsident war und der bis zur Aufhebung der Theaterzensur am 21.11.1918 in teils wechselnder, teils konstanter Zusammensetzung bestehen blieb [vgl. Meyer 1982, S. 86]. Der Münchner Zensurbeirat sprach sich wiederholt mehrheitlich gegen die Aufführung von Wedekinds Dramen aus [vgl. KSA 5/III, S. 776f.]; „Objekt und Opfer der Zensurverbote war regelmäßig Frank Wedekind.“ [Meyer 1982, S. 68] Wedekind hat seinen auch jeweils privat versandten offenen Brief „Sieben Fragen“ nur an 12 Mitglieder des Zensurbeirats adressiert (sie sind alle namentlich genannt); er „führte [...] nur die Hälfte der Mitglieder auf [...] prominente Namen [...] fehlten, von denen er wußte, daß sie dem Beirat angehörten“; es „muß in der von Wedekind getroffenen Auswahl eine Absicht gelegen haben, die [...] nicht mehr erkennbar ist.“ [Meyer 1982, S. 259], an die Herren:
Hofschauspieler Basilvgl. Wedekind an Fritz Basil, 27.12.1911., Geheimer Hofrat Crusiusvgl. Wedekind an Otto Crusius, 27.12.1911., Medizinalrat Dr. Grubervgl. Wedekind an Max von Gruber, 27.12.1911., Schulrat Dr. Kerschensteinervgl. Wedekind an Georg Kerschensteiner, 27.12.1911., Hofrat Professor Dr. Kraepelinvgl. Wedekind an Emil Kraepelin, 27.12.1911., Professor Graf Du Moulin-Eckartvgl. Wedekind an Richard Du Moulin-Eckart, 27.12.1911., Professor Dr. Munckervgl. Wedekind an Franz Muncker, 27.12.1911., Intendant Ritter v. Possartvgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911., Oberregisseur Savitsvgl. Wedekind an Jocza Savits, 27.12.1911., Professor Stadlervgl. Wedekind an Anton von Stadler, 27.12.1911., Professor Dr. Sulger-GebingProf. Dr. Emil Sulger-Gebing in München (Zuccalistraße 13), Professor an der Technischen Hochschule [vgl. Adreßbuch für München und Umgebung 1912, Teil I, S. 659] für Literaturgeschichte, war Mitglied des Münchner Zensurbeirats [vgl. Meyer 1982, S. 90]., Professor Dr. Vollvgl. Wedekind an Karl Voll, 27.12.1911.,
beehre ich mich, öffentlich folgende Fragen zu richten:

1. Frage: Kennen Sie meinen EinakterWedekinds Stück „Die Zensur. Theodizee in einem Akt“ (1908), in dem sich in der 2. Szene der Literat Walter Buridan (Verfasser eines Trauerspiels „Pandora“) und der Sekretär des Beichtvaters Dr. Cajetan Prantl über Theaterzensur unterhalten und über die „sittlichen Empfindungen“ [KSA 6, S. 219] des Theaterpublikums unterschiedlicher Ansicht sind.Die Zensur“ und wissen Sie, was ich darin über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel gesagt habe?

Was haben Sie über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel geschrieben oder veröffentlicht, woraus ich meine Ansichten über diesen Gegenstand korrigieren könnte?

2. Frage: Wie vereinbaren Sie es mit dem Charakter des anständigen Menschen, einen Kollegen oder gar Konkurrenten eventuell zu schädigen durch ein Gutachten, das niemals zur Kenntnis der Oeffentlichkeit gelangt, das vor Ihrem Kollegen oder Konkurrenten aufs strengsteim einzigen überlieferten Originalbrief, den Wedekind an Mitglieder des Münchner Zensurbeirats sandte, handschriftlich ergänzt [vgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911]. geheim gehalten wird, gegen das sich zu verteidigen Ihr Kollege oder Konkurrent nicht die allergeringste Möglichkeit hat?

3. Frage: Billigen Sie das Inquisitionsprinzipdas „dem Inquisitionsprozeß [...] zugrunde liegende Prinzip, daß Beweise und Beweismittel vom Gericht und nicht, wie beim Verhandlungsprinzip [...], von den Parteien aufgesucht und beschafft werden.“ [Meyers Großes Konversations-Lexikon. Bd. 9, Leipzig 1907, S. 856] Es beruht auf dem Ausschluss der Öffentlichkeit, auf strenger Geheimhaltung dem Betroffenen gegenüber, dem damit Verteidigungsmöglichkeiten genommen sind; verfolgende und urteilende Instanz sind identisch. Wedekind hat in den „Sieben Fragen“ die „als Gegendiskurs zur Aufklärung geläufige Inquisitionsmetapher“ [Martin 2018a, S. 26] rhetorisch aufgenommen, um gegen Zensur als Phänomen struktureller Gewalt anzugehen, verkörpert im Münchner Zensurbeirat, den er auch in seinen „satirischen Gedichten“ [KSA 5/III, S. 777] „Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 587f.], im Druck „Münchner Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 682f.], und „Herr von der Heydte“ [vgl. KSA 1/I, S. 592-594] verspottete. „Der besondere Witz“ der im offenen Brief formulierten sieben Fragen „liegt darin, dass es scharf formulierte Fragen sind und Wedekind somit das der Inquisition eigene Verfahren der ‚peinlichen Befragung‘ für seine Zwecke anwandte. Er betrieb zudem mit diesen Fragen das Gegenteil von Geheimhaltung, einem für das Inquisitionsprinzip konstitutiven Element, indem er mit ihnen in die Öffentlichkeit und in die Offensive ging.“ [Martin 2018a, S. 33f.], das von der Münchner Polizeibehörde in Zensurangelegenheiten insofern Anwendung findet, als die Beweise nicht von dem zu Beurteilenden, sondern vom Richter aufgesucht und beschafft werden, als die Gründe, die die Entscheidung bestimmen, vor dem Beurteilten aufs strengste verheimlicht werden, als dem Beurteilten jede Möglichkeit, sich zu erklären oder zu verteidigen, benommen ist?

4. Frage: Welcher wesentliche Unterschied besteht zwischen dem Geheimverfahren eines Inquisitionsgerichtesein Gericht im Zusammenhang der Inquisition im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit, das insbesondere Häresie verfolgte und das Inquisitionsprinzip (siehe oben) anwandte. und demjenigen des Münchner Zensurbeirates?

5 Frage: Welche Gründe haben Sie dafür anzuführen, daß ich, Frank Wedekind, dem Münchner Zensurbeirat nicht angehöre, sondern für diese Institution nur als Begutachteter, nur als Be- und Verurteilter in Betracht komme?

6. Frage: Da das Verhältnis vom Gutachter zum Begutachteten, zwischen Ihnen und mir kein gegenseitiges, sondern ein durchaus einseitiges ist, wollen Sie mir die Frage verzeihen, durch welches besondere Verdienst Ihrerseits und durch welches besondere Verschulden meinerseits Sie diese für mich sehr nachteilige Einseitigkeit für begründet und gerechtfertigt halten?

7. Frage: Da ich in Ihren persönlichen Mut keinen Zweifel setze, frage ich Sie, ob Sie mir die Ehre erweisen wollen, mir gegenüber für die Urteile einzutreten, die Sie zu Handen der Münchner Polizeibehörde über meine Theaterstücke gefällt haben.

Wenn ja, wie lauteten Ihre Urteile?

Diese sieben Fragen wurden durch die beschimpfende menschenunwürdige Behandlungsweise veranlaßt, die ich mir seit drei Jahrenseit 1908, als im Frühjahr der Münchner Zensurbeirat gegründet wurde (siehe oben). von der Münchner Zensurbehörde bieten lassen muß und die sich nach der Aussage des Münchner PolizeipräsidentenJulius von der Heydte, der Münchner Polizeipräsident, hatte Anfang 1908 den Münchner Zensurbeirat initiiert (siehe oben). Wedekind hatte ihn am 2.6.1911 in München aufgesucht: „Audienz [...] beim Polizeipräsidenten“ [Tb]. auf die Urteile gründet, die der Zensurbeirat über meine literarischen Arbeiten gefällt hat.

Einzelstellenkommentare