Geehrter Herr Cassirer
Darf ich Sie um Zusendung des HonorarsWedekind hat das Honorar in Höhe von 500 Mark für die 2. Auflage seiner Tragödie „Die Büchse der Pandora“ von seinem Verleger Bruno Cassirer am 7.6.1905 erhalten, wie er vermerkte: „Von Cassierer erhalten für zweite Auflage der Büchse der Pandora M. 500.“ [Tb] für die zweite
AuflageDie 2. Auflage der Tragödie „Die Büchse der Pandora“ lag schon über ein Jahr vor; sie war aber beschlagnahmt und konnte daher seit Sommer 1904 nicht verkauft werden (abgesehen von den paar Tagen zwischen dem Freispruch vom 12.3.1905 im ersten „Pandora“-Prozess durch das Landgericht I in Berlin und der spätestens am 24.5.1905 von der Staatsanwaltschaft einlegten Revision). Ihr Erscheinen hatte der Bruno Cassirer Verlag für den 24.3.1904 angekündigt [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 71, Nr. 64, 18.3.1904, S. 2570, S. 2547], was er nochmals präzisierte: „Die Büchse der Pandora [...] Zweite Auflage [...] gelangt am 25. und 26. März zur Ausgabe.“ [Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 71, Nr. 71, 26.3.1904, S. 2818] der Büchse der Pandora bitten gemäß unserer kontraktlichen AbmachungIn dem die Buchausgabe „Die Büchse der Pandora“ (1903) betreffenden Vertrag Wedekinds mit dem Bruno Cassirer Verlag vom 13.10.1903 [vgl. KSA 3/II, S. 842] heißt es lediglich zur Erstausgabe: „Der Verlag Bruno Cassirer zahlt an Herrn Frank Wedekind 20% des auf etwa M 1,50 pro Exemplar festgesetzten Ladenpreises als Honorar. Das hiernach zu berechnende Honorar für die erste Auflage (1000 Exemplare) ist bei Ausgabe des Buches pränumerando zahlbar.“ [Aa, Wedekind-Archiv E, Mappe 5, Nr. 10]
daß das Honorar für jede Auflage vor ihrem Erscheinen zu bezahlen ist.
Hochachtungsvoll
Frank Wedekind.