[1. Briefentwurf:]
Herrn
T. MWedekind hat den Brief (Entwurf und nicht überlieferter abgesandter Brief) am 6.12.1912 vermerkt: „Brief an Thomas Mann.“ [Tb]
München
Wer die Billigkeit seiner Angaben Behauptung
gegenüber der Polizei oder ihren Organen aufrecht zu halten versucht wird wegen
Meineid mit Zensur bestraft
Hochachtungsvoll
FrW
[2. Entwurf
der Beilage:]
Fr. W. hat an das Kgl. Polizeipräsidium den
Antrag gestellt, in den Beirat der TheaterzensurDer Münchner Polizeipräsident Julius von der Heydte hatte im Frühjahr 1908 einen Zensurbeirat berufen, ein der Polizeidirektion München unterstelltes und von Wedekind publizistisch heftig bekämpftes Gremium mit wechselnden Mitgliedern, das sich aus Universitätsprofessoren, Honoratioren der Stadt und Schriftstellern zusammensetzte, darunter seit Frühjahr 1912 Thomas Mann ‒ er erklärte dem Polizeipräsidenten am 26.5.1913 kollegialer Rücksichten wegen dann seinen Austritt [vgl. Mayer 1982, S. 288]. aufgenommen zu werden mit der
Begründung, daß er vor mehr
als 20 Jahren schon in seinen
Dramen für
diejenigen sittlichen und künstlerischen Anschauungen eingetreten ist, die
heute in den gebildeten Kreisen des deutschen Volkes allgemeine Anerkennung
gefunden haben. | Wedekind fühlt sich zu diesem Antrag durch den Umstand
bewogen, daß er sich durch die Entscheidungen des Münchner Mün Zensurbeirates in unbilliger und parteiischer
Weise geschädigt fühlt.
Wedekind schreibt dazu: