ENTWURF!
Sehr geehe/r/ter Herr!
Im Besitz Ihres werten Schreibens vom 31.vgl. Wedekind an Ernst Rowohlt, 31.10.1909. crs. erlaube ich mir folgendes mitzuteilen:
Ich habe allerdings bei Herrn Antiquar Hirsch die von Ihnen
reclamirten ManusripteEs handelte sich um ein Schulheft Wedekinds mit 20 Gedichten und einem Register, um den Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstufe zu „Mine-Haha“) und zwei Tagebücher von 1889/90 [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]. gekauft und zwar selbstverständlich mit der festen
Ueberzeugung, dass die M. von guter Provenienz seien. Vor einigen Tagen B/b/ekam
ich nun ein Schreiben
eines Münchner Rechtsanwalt, der im Auftrag der Frau Frieda Strindberg die in
Frage stehenden Manuscr. reclamirtFrida Strindberg, die Anfang Oktober 1909 in der Manuskriptangelegenheit in München recherchiert hatte, betraute, da Wedekind verreist war, vor ihrer Rückkehr nach London, dessen Freund, den Münchner Rechtsanwalt Wilhelm Rosenthal, mit der Angelegenheit. Am 23.10.1909 schrieb Rosenthal im Auftrag seiner Mandantin an Ernst Rowohlt. [vgl. Vinçon 1989, S. 444 sowie Frida Strindberg an Ernst Rowohlt, 14.[12].1909 in: Münchner Stadtbibliothek / Monacensia, Nachlass Frank Wedekind, L2934]., mit der stricten Behauptung, dass sie
Eigentum der Frau Str. seien. Ich habe diese Angelegenheit nun Herrn
Rechtsanwalt Dr. HezelDer mit Wedekind befreundete Leipziger Jurist Kurt Hezel, war Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
übergeben.
Da Frau Strindberg behauptetFrida Strindbergs Rechtsanwalt Wilhelm Rosenthal hatte noch am 30.10.1909 an Kurt Hezel geschrieben: „Die Sache ist die, daß meine Klientin Frau Frida Strindberg vor Jahren von Herrn Frank Wedekind verschiedene Manuskripte geschenkt erhielt, diese dann, als sie von München wegzog, einer befreundeten Dame zur Aufbewahrung gab. Vor einiger Zeit sind dann diese Manuscripte abhanden gekommen und durch eine dritte Person Ihrem Herrn Klienten zum Kauf angeboten worden.“ [vgl. KSA 5/II, S. 1016]., dass erstse/en/s Sie
die Manuscr. Frau Str. geschenkt hättenDiese Behauptung erpresste Franziska Gräfin zu Reventlow von Frida Strindberg mit der in Aussicht gestellten Rückgabe eines ebenfalls unter den Manuskripten aufgefundenen und noch nicht weiterverkauften Konvoluts von Briefen Wedekinds an Frida Strindberg [vgl. Schardt 2004, S. 533-535]., und zweitens sie die Manuscr. einer ihr befreundeten Dame, als
sie von München wegzog,
zur Aufbewahrung gabAls Frida Strindberg Ende 1902 München verließ, deponierte sie bei ihrer damaligen Freundin Franziska Gräfin zu Reventlow Wedekinds Manuskripte in einem verschlossenen Koffer [vgl. Frida Strindberg an Ernst Rowohlt, 14.[12].1909 in: Münchner Stadtbibliothek / Monacensia, Nachlass Frank Wedekind, L 2934 und Schardt 2004, S. 533-535]., so würde es zur Klärung der Sachlage sehr viel beitragen,
wenn Si3/e/ mir mitteilen würden, ob diese Dame wohl die von Ihnen
erwähnte Frau Gräfin REventlow sein könnte.
Mit vorzüglicher Hochacht7/u/ng