FRANK WEDEKIND.
Sehr geehrter Herr KommissärAnton Halder war zwar seinerzeit „Polizeidirektor“ [Adreßbuch von München für das Jahr 1903, Teil I, S. 231; Teil III, S. 14] der Königlichen Polizeidirektion München, er dürfte aber kaum der hier angesprochene Kommissar gewesen sein, der nicht identifiziert ist.!
In beiliegendem erlaube ich mir Ihnen die beiden
in Frage kommenden GedichteBeilage waren die Gedichte „Vergänglichkeit“ [KSA 1/I, S. 437f.] und „Der Reisekoffer“ [KSA 1/I, S. 420f.], beide im Rahmen der Sammlung „Die Jahreszeiten“ im Band „Die Fürstin Russalka“ (1897) erstveröffentlicht [vgl. KSA 1/I, S. 813; KSA 1/II, S. 1272, 2127], die Wedekind nun in dieser Druckfassung der Königlichen Polizeidirektion München zur Begutachtung vorlegte [vgl. KSA 1/IV, S. 1110, 1135-1137]. Er hatte die Liedfassungen am 19.6.1902 bei der Galaexekution der Elf Scharfrichter „offensichtlich [...] ohne vorherige Genehmigung durch die Zensurbehörde [...] öffentlich vorgetragen“ [KSA 1/IV, S. 1137], was von dieser „bemängelt“ [KSA 1/IV, S. 1110] worden war. zu übersenden. Indem ich Sie bitte, den Ausdruck
meiner vorzüglichsten Hochschätzung entgegenzunehmen
ergebenst
Frank Wedekind.
München, 1.VII.02.