Zürich, Schönbühlstraße 14.
Den 14 Juli 1917.
An die Königliche Polizeidirektion
München
Beantragung des Schriftstellers Frank Wedekind betreffs
betreffend Verlängerung
der erbetenen
Aufenthaltsbewilligung in der SchweizWedekind ist am 10.5.1917 von München abgereist zu einem längeren Aufenthalt in der Schweiz – er reiste erst am 7.10.1917 von Zürich zurück nach München (um bald darauf wieder nach Zürich zu reisen) [vgl. Tb].
Der Ergebenst
Unterfertigte beehrt sich die Königliche Polizeidirektion in München nach
Rück gütigst gewährter RückspracheWedekind hatte zunächst am 27.6.1917 festgehalten: „Erfolglos auf dem Deutschen Konsulat wegen Paßverlängerung.“ [Tb] Das Gespräch fand am 28.6.1917 statt: „Deutsches Konsulat Herr von Simson.“ [Tb] Hermann von Simson in Zürich (Auf der Mauer 17), als Legationsrat verzeichnet (und unter dem Namen Hermann von Simson-Rauhaus, da mit Marianne Rauhaus verheiratet) [vgl. Adressbuch der Stadt Zürich für 1917, Teil I, S. 520], war seinerzeit im Deutschen General-Konsulat im Kaspar Escherhaus (Neumühlequai 10) [vgl. Adressbuch der Stadt Zürich für 1917, Teil I, S. 299] tätig. Wedekind hat am 29.6.1917 erneut notiert: „Auf dem deutschen Konsulat“ [Tb]. mit Herrn Legationsrat von SimonSchreibversehen, statt: Simson. auf
dem kaiserlich deutschen Generalkonsulat in Zürich höflich zu ersuchen