München 3. Juli 1912.
Herrn Ernst
Rowohlt,
Leipzig.
Sehr geehrter Herr!
Durch den Unglücksfall, daß mir vor 16 Jahren Tagebücher mit
Familienerinnerungen gestohlen wurdenDie Wedekind abhanden gekommenen und von Ernst Rowohlt 1909 auf dem Autographenmarkt gekauften Manuskripte, darunter zwei Tagebücher von 1889/90, hatte der Leipziger Verleger entsprechend seiner Verpflichtung in einem Vergleichsvertrag im März 1911 an Wedekind zurückgegeben [vgl. Vinçon 1989, S. 447]., in die traurige Notwendigkeit versetzt,
bin ich in Erwiderung Ihrer
geehrten ZeilenMöglicherweise war der Brief Ernst Rowohlt an Wedekind, 30.1.1912 gemeint, vielleicht aber auch ein nicht überliefertes Korrespondenzstück, Ernst Rowohlt an Frank Wedekind. zu meinem außerordentlichen Bedauern augenblicklich außerstande, Ihnen mittheilen zu können, wann ein nächstes BuchWedekind hatte bislang weder die im Vergleichsvertrag (8.2.1911) zugesagte Autobiographie von mindestens 10 Druckbogen noch die im Januar 1912 versprochenen Kommentare zu seinen Dramen an den Ernst Rowohlt Verlag geliefert. von mir erscheinen kann.
Hochachtungsvoll
Frank Wedekind.