Lieber Walther
seit ich Dir schriebvgl. Wedekind an Walther Oschwald, 3.6.1900. sind wieder acht Tage
verflossen ohne daß die Erbschaftsangelegenheitsiehe dazu die vorangehende Korrespondenz Wedekinds mit seinem Schwager Walther Oschwald seit dem 6.1.1900. meines Wissens auch nur um den
geringsten Schritt vorwärts gerückt wäre. Nach dem Ableben von Tante Auguste
konnte die Erbschaft nicht erledigt werden, weil der Verdacht bestand, daß das
Testament noch vorhanden wäre. | Nun ist aber wie du mir schreibstvgl. Walther Oschwald an Wedekind, 30.5.1900. durch
Zeugenaussagen das Gegentheil festgestellt. Welches Recht hat denn dann die
Behörde noch die Auszahlung auch nur um einen Tag zu verzögern?! –
Darauf muß sie Antwort geben. Wenn sie die Antwort verweigert, dann will
sie die Erbschaft nicht auszahlen und dann ist es Zeit, daß man andere Mittel
ergreift. In diesem Fall würde ich mich an einen hiesigen RechtsanwaltWedekinds Wahl fiel auf den Münchner Rechtsanwalt Dr. Hugo Wolff, der seine Kanzlei in der Pfandhausstraße 3 hatte [vgl. Adreßbuch von München für das Jahr 1900, Teil I, S. 645]. wenden.
Schreib mir bitte, wenn auch nur | wenige Worte darüber, wenn möglich umgehend.
Ich habe die ganze Woche von Tag zu Tag auf einige kurze Zeilen von Dir
gewartet. Heiliger wollte doch noch einmal mit dem Erbschaftsrichter sprechen;
Du selbst hattest dich in einer Anfrage an das Gericht gewendet. Weder er noch
Du haben also wie es scheint eine Antwort erhalten. Ich weiß ja wie viel Du zu
thun hast, aber auf einer Postkarte lassen sich andeutungsweise die wichtigsten
Dinge mittheilen. |
Verzeih bitte die schlechte Schrift; auf meinem
einzigen Tisch herrscht eine Unordnung wie sie eben nicht anders möglich ist
nachdem sich seit einem Vierteljahr alle Papiere darauf gestaut haben.
Mit herzlichem Gruß Dein
Frank.
9. Juni 1900
Franz Josefstraße 42.II.