B Tgbl.
Wer mich öffentlichSo gut wie gleichlautend bildet der erste Satz dieses Briefentwurfs auch den Auftakt eines anderen Briefentwurfs [vgl. Wedekind an Theodor Wolff, 8.6.1912], der überhaupt inhaltliche Überstimmungen mit dem vorliegenden Briefentwurf aufweist und unmittelbar anschließend entworfen worden sein dürfte. einen Kerl nennt, sei es auch
einen guten KerlZitat; Fritz Engel, Theaterkritiker des „Berliner Tageblatt“ [vgl. Kürschners Deutscher Literatur-Kalender auf das Jahr 1912, Teil II, Sp. 376], hatte – im Rückgriff auf sein 1908 gefälltes Urteil über „Musik“ [vgl. F.E.: Wedekinds „Musik“. In: Berliner Tageblatt, Jg. 37, Nr. 558, 1.11.1908, Sonntags-Ausgabe, S. (2)], über das Wedekind sich seinerzeit maßlos geärgert hat (siehe seine Korrespondenz mit dem „Berliner Tageblatt“ Ende 1908 bis Anfang 1909) – in seiner Kritik an der aktuellen Inszenierung des Stücks seine damalige Einschätzung bestätigt und abschließend erklärt, Wedekind hätte nicht die Rolle des Josef Reißner spielen sollen, sondern eine andere: „Er müßte den Lindekuh geben, den schlechten und doch so guten Kerl, einen Überwedekind, in vielen Zügen ein Selbstporträt und darum die wertvollste Gestalt des Stückes.“ [F.E.: Wedekinds „Musik“. Gastspiel im Deutschen Theater. In: Berliner Tageblatt, Jg. 41, Nr. 287, 8.6.1912, Morgen-Ausgabe, S. (2)] „Musik“ hatte im Rahmen des Wedekind-Zyklus am Deutschen Theater in Berlin vom 1. bis 16.6.1912 am 7.6.1912 Premiere – „Musikgeneralprobe [...] Musikvorstellung“ [Tb] – und am 8.6.1912 eine zweite und letzte Vorstellung: „Musikvorstellung 2.“ [Tb], den nenne ich öffentlich einen unverschämten Lümmel.
Ich halte das für mein gutes Recht. Sollte das aber mein Recht nicht sein, dann
würde ich es nicht
nur für der Mühe
werth sondern im
allegminSchreibversehen, statt: allgemein. menschlichen Interesse und für wichtig genug halten, öffentlich um dieses
Recht zu kämpfen. Der Richter der mir dieses Recht streitig machen/t/ wollte
müßte jedenfalls darauf gefaßt sein, daß ich ihn in öffentlicher Sitzung mit „Sie guter Kerl“ anrede. Wenn diese Anrede gegen
die Würde des Gerichtes verstößt, so ist das noch kein Grund dafür, daß sie
nicht auch gegen die Würdes/e/
des Privatmenschen |
verstößt. Es hat zu allen Zeiten Privatmenschen gegeben, deren Würde mindestenSchreibversehen, statt: mindestens.
ebenso hoch einzuschätzen war, wie die Würde irgend eines Richterkollegiums.
Das Berliner Tageblatt kann ich aus grammatikalischen
Gründen nicht gut einen „unverschämten Lümmel“ nennen. Das tut mir aufrichtig
leid.