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Vertrag.
Zwischen Herrn
§ 1.
Herr Frank Wedekind übergiebt seine Werke:
§ 2.
Herr Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München, verpflichtet sich, zur Besorgung dieses Bühnenvertriebs, einen in diesem Fach erfahrenen geschulten Fachmann als Leiter seines Bühnenvertriebs anzustellen.
§ 3.
Die
§ 4.
Die Firma Georg Müller erhält für ihre Thätigkeit im Interesse
der in §. 1 bezeichneten Werke als Provision
§ 5.
Um in etwaigen Streitfällen Herrn Frank Wedekind vor Gericht rechtsgiltig vertreten zu können, gilt dieser Vertrag zugleich als Vollmacht für die Firma Georg Müller.
§ 6.
Dieser Vertrag ist auf die Dauer von zehn Jahren für beide Theile
unkündbar. Ab 15 Mai | 1920 steht sowohl Herrn Frank Wedekind wie der Firma Georg
Müller das Recht zu, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung
erlischt
Vorstehender Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von beiden Theilen gelesen, genehmigt und unterschrieben.
München, den
Frank Wedekind.
Bestehend aus 2 Blatt, davon 3 Seiten beschrieben
München
14. Mai 1910 (Samstag)
Sicher
München
Datum unbekannt
Datum unbekannt
Aargauer Kantonsbibliothek
Aargauerplatz
5001 Aarau
Schweiz
Wir danken der Aargauer Kantonsbibliothek für die freundliche Genehmigung der Wiedergabe des Korrespondenzstücks.
Frank Wedekind an Georg Müller, (Verlag) Georg Müller Verlag, 14.5.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (25.10.2025).
Ariane Martin