Sehr geehrte gnädige Frau
Im In den ersten Tagen des November 1898 sind mir (in) während meiner Abwesenheit von MünchenWedekind, gegen den ein Haftbefehl wegen Majestätsbeleidigung ausgestellt worden war, flüchtete am 30.10.1898 zunächst ohne Gepäck in die Schweiz. Die ihm damals von Frida Strindberg aus München nachgesandten Koffer mit Manuskripten und Briefen kamen aufgebrochen bei ihm an [vgl. Wedekind an Hans Richard Weinhöppel, 22.5.1899]. Eine
Anzahl Manuskripteein Schulheft mit 20 Gedichten und einem Register aus den Jahren 1877 bis 1881, als Manuskript erhalten sowie als Typoskript überliefert [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.], der Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstudie zu „Mine-Haha“, entstanden zwischen 22.4.1890 und 11.9.1892) [vgl. KSA 5/I, S. 886-914, 1024-1028] sowie die Tagebücher Nr. 5 und Nr. 6 (verfasst zwischen 24.5.1889 und 22.10.1890), drei Hefte, die nur noch als Typoskripte erhalten sind [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. zwei Tagebuchhefte, z ein Heft literarische Notizen zu meinem Roman „Mine Haha“ und zwei Hefte mit Gedichten
abhanden gekommen. Diese Gegenstände sind durch rechtswidrigen VerkaufWedekinds Manuskripte (siehe oben) waren im Vorjahr durch den Münchner Archivar Emil Hirsch an den Leipziger Verleger Ernst Rowohlt verkauft worden (siehe Wedekinds Korrespondenzen mit Ernst Rowohlt und dessen Anwalt Kurt Hezel). in den
Besitz eines Herrn Ernst Rowohlt
in Leipzig
übergegangen und dieser Herr Rowohlt verweigertFrida Strindberg hatte Ernst Rowohlt schon früher aus London angeschrieben (Eingangsstempel Leipzig: 14.12.1909) „und forderte ihn zur Rückgabe der Manuskripte auf.“ [KSA 5/II, S. 1018] mir
hartnäckig die Herausgabe meines Eigenthums unter der Begründung daß die fraglichen
Sachen erwähnten
von meiner Hand geschriebenen Manuskriptenachträgliche Textumstellung aus: {erwähnten Manuskripte} {von meiner Hand geschriebenen}. Ihnen gehört
hätten und daß Sie berechtigt gewesen
wären, sie diese Manuskripte zu veräußern.
Ich habe daher beiliegende
Ich erlaube mir daher, Ihnen beiliegende ErklärungDie dem abgesandten Brief beigelegte Erklärung ist nur als Abschrift überliefert [vgl. KSA V/II, S. 1021]. Wedekind sandte sie, nachdem er sie unterschrieben zurückerhalten hatte, an seinen Rechtsanwalt (siehe unten). mit der Bitte zu übersenden
diese Erklärung zu unterzeichnen | und sie mir mit Ihrer rechtsgültigen
Unterschrift versehen zurück zusendenHinweis auf ein nicht überliefertes Begleitschreiben: Frida Strindberg an Wedekind, 23.11.1910. Die von Frida Strindberg unterschriebene Erklärung sandte Wedekind dann an seinen Rechtsanwalt Martin Drucker nach Leipzig, wie er am 29.11.1910 notierte: „Brief an Dr. Drucker mit Erklärung“ [Tb].. Ich hoffe daß sich Herr Rowohlt durch
diese Ihre Erklärung bestimmen läßt mir
meine Manuskripte gegen Rückerstattung des von ihm bezahlten Kaufpreises
zurückzugeben und daß dadurch die alle unerquicklichen Erörterungen, die
ein öffentlicher Prozeß zur Folge haben müßte vermieden werden können.
Indem ich Sie im Voraus meiner/s/ aufrichtigen Dankes
versichere
In vorzüglicher Hochschätzung
FrW.
[Abschrift
der Beilage:]
Erklärung.
Unterzeichnete
Frau Frida UhlFrida Strindberg (geb. Uhl); ihre Ehe mit August Strindberg wurde am 5.2.1897 vom Landgericht Wien für ungültig erklärt [vgl. Bachmayr 2011, S. 187], so dass die Journalistin offiziell wieder ihren Geburtsnamen führte. bescheinigt hiemit der Wahrheit gemäß, daß sie an die
augenblicklich im Besitz des Herrn Ernst Rowohlt in Leipzig befindlichen
Manuskripte des Herrn Frank Wedekind 2 Tagebücher, 1 Buch literarische Notizen
und Gedichtbücher nie irgendwelches Eigenthumsrecht besaß, daß ihr Herr Frank
Wedekind die erwähnten Bücher niemals geschenkt, auch niemals zur Aufbewahrung
anvertraut hat
gez.
Frida Uhl.